Das Finanzamt nimmt nachträglich eine verdeckte Gewinnausschüttung an. Welche steuerlichen Folgen entstehen hierdurch?

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1. Einführung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezeichnet eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und nicht einer ordnungsgemäßen Gewinnverteilung entspricht. In der Praxis tritt eine vGA häufig in Form von überhöhten Gehältern, unangemessenen Miet- oder Pachtzinsen oder nicht marktüblichen Darlehenskonditionen auf. Die vGA ist insbesondere für GmbHs von Bedeutung, da sie steuerliche Konsequenzen sowohl für die Gesellschaft als auch für den Gesellschafter haben kann.


2. Entwicklung, Definition und Voraussetzungen für eine verdeckte Gewinnausschüttung

Die verdeckte Gewinnausschüttung hat im deutschen Steuerrecht eine lange und komplexe Entwicklungsgeschichte. Ursprünglich aus der Rechtsprechung stammend, wurde sie später im Körperschaftsteuergesetz (KStG) kodifiziert.

Entwicklung der vGA:

Die vGA wurde nicht von Anfang an im Gesetz verankert, sondern hat ihre Wurzeln in der Rechtsprechung. Die ersten Urteile, die sich mit der Thematik befassten, stammen aus den 1960er Jahren. Ein entscheidendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 1969 (I R 74/65) legte den Grundstein für die heutige Definition der vGA. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die nicht durch das Gesellschaftsverhältnis gerechtfertigt sind, als vGA zu behandeln sind.

Definition der vGA:

Gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt eine vGA vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, der zu einer Minderung des Einkommens der Gesellschaft führt und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die R 8.5 Abs. 1 KStR konkretisiert diese Definition weiter: 

"Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung liegende Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem gesellschaftsrechtlichen oder - tatsächlichen - Rechtsverhältnis steht."

Voraussetzungen für eine vGA:

Für das Vorliegen einer vGA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft.
  2. Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
  3. Es liegt keine ordnungsgemäße Gewinnverteilung vor.
  4. Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung wirkt sich auf die Höhe des Einkommens der Gesellschaft aus.
  5. Es besteht kein gesellschaftsrechtliches oder tatsächliches Rechtsverhältnis, das die Zuwendung rechtfertigt.


3. Die steuerlichen Wirkungen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bezeichnet Leistungen einer GmbH an einen Gesellschafter, die nicht als offene Gewinnausschüttung deklariert sind, aber dennoch zu einer Minderung des Einkommens der GmbH führen. Die steuerlichen Auswirkungen einer vGA sind sowohl auf Ebene der GmbH als auch auf Ebene des Gesellschafters von Bedeutung.

Auf Ebene der GmbH:

  • Körperschaftsteuer: Die vGA wird bei der GmbH als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt. Das bedeutet, dass die vGA dem steuerlichen Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet wird. Dies führt zu einer höheren Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.

  • Gewerbesteuer: Ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer wird die vGA dem gewerbesteuerlichen Gewinn der GmbH hinzugerechnet. Dies erhöht die Gewerbesteuerlast der GmbH.

Auf Ebene des Gesellschafters:

  • Anteile im Betriebsvermögen: Wenn der Gesellschafter die Anteile an der GmbH im Betriebsvermögen hält, wird die vGA als Betriebseinnahme behandelt. Dies führt zu einer Erhöhung des steuerlichen Gewinns des Gesellschafters. Die vGA unterliegt in diesem Fall der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer (je nach Rechtsform des Gesellschafters).

  • Anteile im Privatvermögen: Für Gesellschafter, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, wird die vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Diese Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer. Es ist zu beachten, dass hierbei der Sparer-Pauschbetrag und eventuell vorhandene Verlustverrechnungstopfe berücksichtigt werden können.


4. Fazit

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist ein zentrales und komplexes Thema im deutschen Steuerrecht, das sowohl Kapitalgesellschaften als auch ihre Gesellschafter betrifft. Die Rechtsfolgen einer vGA können erhebliche steuerliche und finanzielle Auswirkungen haben, weshalb ein tiefes Verständnis und eine sorgfältige Handhabung dieses Themas von entscheidender Bedeutung sind.

Die vGA entsteht in der Regel, wenn Vermögensvorteile von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter oder einen ihm nahestehenden Dritten fließen, die nicht durch das Gesellschaftsverhältnis gerechtfertigt sind. Diese Vorteile führen zu einer Minderung des steuerlichen Einkommens der Gesellschaft und können sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch des Gesellschafters zu einer erhöhten Steuerlast führen.

Die Rechtsprechung und die steuerlichen Regelungen zur vGA haben sich über die Jahre hinweg entwickelt und verfeinert. Sie bieten zwar einen Rahmen, innerhalb dessen Unternehmen und Gesellschafter agieren können, erfordern jedoch auch ein hohes Maß an Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Fehler oder Unachtsamkeiten in diesem Bereich können zu kostspieligen steuerlichen Nachprüfungen und Strafen führen.

Es ist daher von größter Bedeutung, dass Unternehmen und ihre Gesellschafter sich der Tragweite und den potenziellen Risiken einer vGA bewusst sind. Eine proaktive Planung, regelmäßige Überprüfungen und eine enge Zusammenarbeit mit Steuerexperten können dazu beitragen, das Risiko einer ungewollten vGA zu minimieren.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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