Welche Rechte haben Minijobber?
- 5 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- Der Begriff des Minijobs
- Welche Regelungen gelten für Minijobber?
- Entgeltfortzahlung ist im Minijob nicht ausgeschlossen
- Urlaubsanspruch Minijob – Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
- Kündigungsschutz von Minijobbern
- Soziale Absicherung von Minijobs
- Minijob von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen
Obwohl Minijobs weit verbreitet sind, sind viele Rechtsfragen unklar. Welche Rechte haben Minijobber? Sind die Ansprüche auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dieselben?
Rechtlich sind Minijobber ganz normale Arbeitnehmer, sodass die meisten Gesetze und Schutzvorschriften auch für sie gelten. Minijobber haben daher dieselben arbeitsvertraglichen Rechte wie andere Arbeitnehmer und können z. B. die Gewährung von Urlaub oder Entgeltfortzahlung an Feiertagen oder im Krankheitsfall verlangen. Das Gleiche gilt für den Fall der Kündigung, denn für Minijobber gilt derselbe Kündigungsschutz. Allerdings gibt es auch Unterschiede zu nicht geringfügig beschäftigen Arbeitnehmern.
Der Begriff des Minijobs
Der Minijob ist eine Beschäftigung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass Arbeitnehmer nur bis zu einem bestimmten Verdienst oder für einen begrenzten Zeitraum beschäftigt werden dürfen. Minijobber werden deshalb offiziell als geringfügig Beschäftigte bzw. als kurzfristig Beschäftigte bezeichnet.
Wie viel sie im Falle der Entgeltgeringfügigkeit maximal verdienen bzw. wie lange sie im Falle der kurzfristigen Beschäftigung maximal arbeiten dürfen, ist im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt.
Die monatliche Verdienstgrenze beträgt seit 1. Januar 2025 durchschnittlich 556 Euro. Aufs Jahr gerechnet dürfen somit 6.672 Euro brutto im Rahmen geringfügiger Beschäftigung verdient werden. Die Einkünfte mehrerer geringfügiger Beschäftigungen werden dabei zusammengerechnet.
Bei der Verdienstgrenze ist zudem der allgemeine Mindestlohn zu beachten, der auch für Minijobs gilt. Er liegt ebenfalls seit Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto je Stunde. Infolgedessen bestimmt der allgemeine Mindestlohn die zulässige Arbeitszeit. Bei 556 Euro geteilt durch 12,82 Euro pro Stunde ergibt sich damit eine monatliche Arbeitszeit von 43,37 Stunden.
Als geringfügige Beschäftigung gilt es zudem, wenn deren Dauer aktuell auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Dies muss sich entweder aus einen Vertrag oder aufgrund er Eigenart der Beschäftigung ergeben.
Welche Regelungen gelten für Minijobber?
Minijobber genießen weitgehend die gleichen Rechte wie nicht auf Minijob-Basis beschäftigte Arbeitnehmer. Insbesondere die zahlreichen zwingenden Schutzvorschriften aus dem deutschen Arbeitsrecht gelten deshalb auch für auf Basis eines Minijobs beschäftigte Menschen. Das bedeutet konkret, dass Minijobber insbesondere Ansprüche haben auf
- Sicherstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
- Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (Arbeitszeitgesetz - ArbZG)
- Gewährung von Mindesturlaub (Bundesurlaubsgesetz - BUrlG)
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen (Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG)
- Zahlung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Verhindern von Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG)
- Schutz bei Schwangerschaft (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
- Allgemeinen Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz - KSchG)
- Beachtung gesetzlicher Kündigungsfristen (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB)
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB)
Die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geltenden Rechte und Pflichten unterscheiden sich deshalb kaum von denjenigen anderer Arbeitnehmer.
Entgeltfortzahlung ist im Minijob nicht ausgeschlossen
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es von dieser Grundregel aber zahlreiche Ausnahmen wie z. B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an gesetzlichen Feiertagen, beim gesetzlichen Mutterschutz oder aufgrund der Betriebsrisikolehre. Letztere meint, dass der Arbeitgeber für Situationen einstehen muss, in denen er die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht nutzen kann. Nach der Betriebsrisikolehre ist der Arbeitgeber dabei zur weiteren Zahlung des Lohns verpflichtet. Typische Beispiele sind Störungen im Betrieb (z. B. Maschinenschäden, Stromausfall) oder des Betriebsablaufs (z. B. Auftragsmangel, verspätete Materiallieferung).
Da die Minijobber arbeitsrechtlich den normalen Beschäftigten gleichgestellt sind, gelten diese Ausnahmen vom Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ auch bei ihnen. Sie müssen in diesen Fällen – entgegen der weit verbreiteten Auffassung – nicht auf ihren Lohn verzichten, sondern haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihr Arbeitstag etwa auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind oder im Mutterschutz nicht beschäftigt werden dürfen.
Urlaubsanspruch Minijob – Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Minijobbern keinen bezahlten Urlaub, handelt er rechtswidrig. Denn auch für Minijobber gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Daher steht auch geringfügigen Beschäftigten auf jeden Fall der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen zu.
Bei der Zahl von 24 Urlaubstagen ist aber zu beachten, dass das Gesetz diese auf Basis einer sechstägigen Arbeitswoche bestimmt. Bei weniger Arbeitstagen in der Woche wird der gesetzliche Mindesturlaub nur anteilig gewährt. Es kommt also darauf an, wie viele Tage in der Woche sie durchschnittlich arbeiten. Auf die Zahl der Arbeitsstunden pro Tag kommt es dabei nicht an. Insofern ergibt sich auch bei einem Minijob ein Mindesturlaubsanspruch von:
- 20 Werktagen bei einer Fünf-Tage-Woche
- 16 Werktagen bei einer Vier-Tage-Woche
- 12 Werktagen bei einer Drei-Tage-Woche
- 8 Werktagen bei einer Zwei-Tage-Woche
- 4 Werktagen bei einer Ein-Tages-Woche
Bei unterschiedlich langen Arbeitswochen berechnet sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der durchschnittlichen Wochenarbeitstage.
Da das Bundesurlaubsgesetz lediglich vorgibt, wie viel Tage bezahlter Urlaub Arbeitnehmern mindestens zustehen, kann der Arbeitgeber ihnen auch mehr Urlaub gewähren. Oft regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und insbesondere Arbeitsverträge einen Urlaubsanspruch oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs.
Da der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz vorschreibt, dass Minijobber und auf anderer Basis beschäftigte Arbeitnehmer nicht willkürlich schlechter behandelt werden dürfen, gilt dieser höhere Urlaubsanspruch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung auch für Minijobber.
Kündigungsschutz von Minijobbern
Bei der Kündigung eines Minijobbers muss dessen Arbeitgeber die allgemein geltenden Kündigungsschutzregeln beachten. Sämtliche Kündigungsschutzvorschriften sind bei Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls auf Minijobber anwendbar.
Deshalb darf etwa einer geringfügig beschäftigten schwangeren Frau nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht gekündigt werden. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern muss nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt werden.
Beschäftigt der Arbeitgeber in seinem Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter, muss die Kündigung des Minijobbers, der seit über sechs Monaten beschäftigt ist, nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sozial gerechtfertigt sein. Eine ordentliche Kündigung muss je nach Kündigungsgrund den Maßstäben an eine personenbedingte, eine verhaltensbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung genügen.
Soziale Absicherung von Minijobs
Minijobs auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung sind seit 2013 rentenversicherungspflichtig. Minijobber können sich jedoch von der Rentenversicherung befreien lassen. Diese Entscheidung sollte jedoch nicht erfolgen ohne die Folgen zu bedenken. Darüber hinaus besteht für Minijobber eine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn sie insbesondere einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit erleiden.
In der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und in der Arbeitslosenversicherung besteht jedoch keine Sozialversicherung. Dementsprechend besteht keine Absicherung über den Minijob. Minijobber müssen deshalb anderweitig für ihren Krankenversicherungsschutz sorgen, etwa durch eine freiwillige Versicherung oder über eine Familienversicherung.
Minijob von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen
Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch für Minijobber bei der Kurzarbeit. Da geringfügige Beschäftigungen von den Kurzarbeiterregeln nicht umfasst sind, erhalten sie auch kein Kurzarbeitergeld. Grund dafür ist die fehlende Versicherungspflicht von Minijobs in der Arbeitslosenversicherung. Denn diese ist Voraussetzung dafür, dass die Kurzarbeit anwendbar ist.
Damit besteht eine Lücke in der sozialgesetzlichen Absicherung von Minijobs. Dieser erhebliche Nachteil eines Minijobs hatte sich deutlich in den Auswirkungen der Coronapandemie gezeigt. Minijobber hatten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld mit entsprechenden finanziellen Folgen.
(GUE)
Artikel teilen:

Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Minijob?
Rechtstipps zu "Minijob"
-
13.03.2025 Rechtsanwältin Imke König„… auf Ihre Rente aus? Welche Freibeträge gibt es, und wann drohen Kürzungen? Wir beraten Sie kompetent, damit Sie Ihre Einkünfte optimal gestalten können! 1. Arbeiten trotz Rente – Geht das? Ja! Ob Minijob …“ Weiterlesen
-
05.03.2025 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen wie Vollzeitangestellte. Eine Ausnahme besteht bei sogenannten Minijobs, bei denen besondere Regelungen zur Sozialversicherungspflicht gelten. Rechtstipp …“ Weiterlesen
-
18.02.2025 Rechtsanwalt Irmak Sezer„… ist, dass es bei einem Minijob nicht nur um das monatliche Gehalt , sondern auch um die Jahresgrenze geht. Diese beträgt 6.456 € im Jahr . Das bedeutet, dass der Minijobber nicht zwingend in jedem Monat exakt 538 € verdienen muss …“ Weiterlesen
-
11.02.2025 Rechtsanwalt Moritz Hausmann„… , das sich in verschiedensten Formen zeigt. Ob das geheime Auslandsdepot des Erbonkels, nicht angemeldete Minijobs oder verdeckte Gewinnausschüttungen in Familienunternehmen – wer unbedacht handelt, riskiert nicht nur …“ Weiterlesen
-
07.03.2025 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… . Stattdessen sind sie oft Teil von Job-Scamming. „Minijob im Finanzbereich (Home-Office)“: Fake-Nebenjobs im Finanzbereich, die speziell für Homeoffice angelegt sind, werden häufig als einfache Tätigkeiten …“ Weiterlesen
-
17.01.2025 Rechtsanwalt Joachim Kerner„Neuer Mindestlohn und Entgeltgrenze bei MInijob: Zum 01.01.2025 hat sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro/Stunde erhöht . In diesem Zusammenhang ebenfalls erhöht hat …“ Weiterlesen
-
13.01.2025 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… . Gerade bei Minijobs herrscht oft Unsicherheit über arbeitsrechtliche Regelungen und Schutzmechanismen. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und klären, in welchen Fällen …“ Weiterlesen
-
09.01.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… Beschäftigungsverhältnissen oder organisatorischen Fehlern. Beispiele: • Unklare Regelungen bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs): Arbeitgeber melden Beschäftigungen nicht korrekt oder unterschätzen …“ Weiterlesen
-
07.01.2025 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… nicht. Es ist wichtig zu betonen, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unabhängig davon besteht, ob das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Selbst bei Minijobs …“ Weiterlesen
-
07.01.2025 Rechtsanwältin Vania Griessl„… 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt damit von 538 Euro auf 556 Euro. 7 …“ Weiterlesen
-
02.01.2025 Rechtsanwalt Robert Apitzsch„… sinnvoll ist wird sich nach der Wahl zeigen. Für geringfügig Beschäftigte [Minijobs] wird die Geringfügigkeitsgrenze ebenfalls angehoben. Lag die Grenze für Minijobs bislang bei 538,00 Euro so …“ Weiterlesen
-
02.01.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… Fehlern. Beispiele: • Unklarheiten bei geringfügigen Beschäftigungen: Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen werden nicht korrekt angemeldet. • Fehlerhafte Buchführung: Fehlende oder fehlerhafte …“ Weiterlesen
-
08.01.2025 Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.„Minijobs sind ein alltägliches Phänomen. Für viele Menschen stellen sie eine unkomplizierte und attraktive Möglichkeit dar, Geld zu verdienen, ohne dabei als Arbeitnehmer zusätzlich noch Steuern …“ Weiterlesen
-
23.12.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… . Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich dadurch von 538 auf 556 Euro. Bürokratieentlastung : Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) werden Dokumentations- und Nachweispflichten für …“ Weiterlesen
-
11.12.2025„… , Nachzahlungen von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen, Bestrafungen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie weitere Nachteile wie etwa der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Minijob …“ Weiterlesen
-
27.11.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… und Arbeitnehmer stellen sich in dieser Situation die Frage, ob sie während der Kurzarbeit einen Minijob ausüben dürfen und ob der Verdienst aus dem Minijob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Kurzarbeit …“ Weiterlesen
-
26.11.2024 Rechtsanwalt Jens-Arne Former„… bei Minijobs klare, schriftliche Festlegungen zur wöchentlichen Arbeitszeit treffen, um solche Konflikte und kostspieligen Nachforderungen zu vermeiden. Ein früheres Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG …“ Weiterlesen
-
25.11.2024 Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Roller„Ist arbeitsvertraglich nichts weiter vereinbart, gilt bei einem Minijob eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Ein Vollzeitbeschäftigter, der im Nebenjob bei einem Pizzaservice …“ Weiterlesen
-
09.11.2024 Rechtsanwalt Andreas Junge„… . Freibeträge für eigenes Einkommen 520 € auf das Gehalt des Antragstellers monatlich oder 6.240 € jährlich, z. B. für einen Minijob 180 € bei Waisenrente/Waisengeld (monatlich) 3.000 …“ Weiterlesen
-
03.11.2024 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… viele, die neben ihrem Hauptjob oder während ihres Studiums, ihrer Schulausbildung oder in den Ferien einen Minijob ausüben. Die Flexibilität und die Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen …“ Weiterlesen
-
29.10.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… daher über Änderungen informiert werden, um die Abrechnung korrekt durchzuführen. Nebentätigkeiten : Bei der Aufnahme einer Tätigkeit neben dem Rentenbezug (z. B. Minijob) ist der Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
-
23.10.2024 Rechtsanwalt Jan Glitsch„… der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle, auch in einem Minijob oder einer Teilzeitbeschäftigung besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ablauf der Wartefrist Das Arbeitsverhältnis muss mindestens seit …“ Weiterlesen
-
28.09.2024 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… als diesen Betrag, wird ihr Minijob automatisch zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung umgewandelt. Doch es gibt bestimmte Extras, die nicht zum regelmäßigen Verdienst hinzugerechnet werden …“ Weiterlesen
-
06.08.2024 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Der Arbeitgeber kann die entsprechende Zeitgrenze wählen. Seit 2022 müssen Arbeitgeber bei kurzfristigen Minijobs melden und nachweisen, welcher …“ Weiterlesen