Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online-Verträgen
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Obwohl ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Verträgen nun bereits seit vielen Jahren existiert, scheint es bei der Bevölkerung dennoch erheblichen Aufklärungsbedarf über die Bedingungen seiner Ausübung zu geben.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem gesetzlichen Widerrufsrecht bei Online-Verträgen um ein reines Verbraucherschutzrecht, weshalb sich nur Verbraucher, also keine gewerblich oder selbständig tätigen Personen, darauf berufen können. Weiterhin besteht das Widerrufsrecht auch nur bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern.
Das Widerrufsrecht muss durch eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmer ausgeübt werden. Es reicht nicht aus, dass der Verbraucher die Ware einfach zurücksendet. Dabei muss der Verbraucher aber das Wort „Widerruf“ nicht ausdrücklich verwenden; es genügt, dass sich aus der Erklärung eindeutig ergibt, dass der Verbraucher den Vertrag widerrufen will. Einer Begründung des Widerrufes bedarf es nicht.
Grundsätzlich steht dem Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht bei allen Online-Verträgen zur Seite, jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen, z. B. bei Verträgen über schnell verderbende Ware, Maßanfertigungen, bestimmte alkoholische Getränke oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Der Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen zu erklären. Wann diese Widerrufsfrist beginnt, ist von der Art des Online-Vertrages abhängig. Bei einfachen Kaufverträgen beginnt die Frist beispielsweise erst mit der Anlieferung der bestellten Ware beim Verbraucher. Anders ist der Fristbeginn bei Dienstleistungsverträgen (Vertragsschluss) oder bei Verträgen über die Lieferung mehrerer Artikel in Teillieferungen (letzte Teillieferung) geregelt.
Das Widerrufsrecht erlischt in jedem denkbaren Fall spätestens mit Ablauf von 12 Monaten und 14 Tagen nach dem jeweiligen Beginn der Widerrufsfrist.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, etwa wenn versiegelte Hygieneartikel aus ihrer Verpackung entnommen werden oder die Versiegelung der Verpackung von CDs, DVDs oder sonstigen Datenträgern entfernt wurden.
Verbraucher und Unternehmer haben ab Zugang des Widerrufs 14 Tage Zeit, sich die gegenseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren, wobei dem Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, solange er die eventuell gelieferte Ware noch nicht zurückerhalten hat. Der Unternehmer hat den Kaufpreis und die Hinsendekosten unter Verwendung desselben Zahlungsmittels zu erstatten, mit dem der Verbraucher zuvor die Ware bezahlt hat. Die Kosten der Rücksendung hat der Verbraucher zu tragen, wenn der Unternehmer ihn darüber in korrekter Weise unterrichtet hat.
Nahezu alle Rechte des Unternehmers sowie sämtliche Einschränkungen des Widerrufsrechts für den Verbraucher hängen davon ab, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht belehrt wurde. Da dies häufig nicht der Fall ist, lohnt es sich oftmals, angebliche Forderungen der Unternehmer oder aber von diesen abgelehnte Widerrufserklärungen anwaltlich überprüfen zu lassen.
Michael Möwes
Rechtsanwalt
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