Das Grundbuch in Bosnien und Herzegowina

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Das Grundbuchamt ist bei den Gerichtshöfen Bosnien und Herzegowinas tätig, wo die Grundbücher und ihre Einlagen deponiert sind, in denen sich die Eigentumsurkunden der Eigentümer über die formal-rechtliche Zugehörigkeit der Immobilien befinden.

Der Grundbuchauszug ist eine öffentliche Urkunde, mit der das Eigentum der Immobilie geregelt wird.

Das Grundbuch wird als wahrheitsgemäß befunden und spiegelt die tatsächliche, wahre und rechtliche Lage der Immobilie wieder. Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichts geführt, mit schriftlich oder elektronischen gespeicherten Angaben nach dem Gebietsprinzip – d.h. in einem Grundbuch befinden sich alle Areale einer Katastergemeinde.

Der Grundbuchauszug beinhaltet Angaben über eine Immobilie, die in drei Teile unterteilt sind:

Auf dem Blatt A werden Angaben über den Grundbuchgegenstand eingetragen z.B. Haus, Garten, Innenhof, Acker, Baustelle usw., die mit der Katasternummer markiert werden. Es wird sehr oft auch die Fläche der Katasterparzelle angegeben, aber dies ist nicht die Regel.

Das Blatt B ist die Eigentumsurkunde. In dieser Urkunde befinden sich Informationen über den oder die Eigentümer.

Das Blatt C ist das Belastungsblatt des Grundstücks. In diesem Blatt sind alle Lasten (wenn sie existieren) des jeweiligen Grundstücks aufgelistet, z.B. die Hypothek gegenüber der Bank, die Lasten über einen Wohnungskauf, das Nutzungsrecht gegenüber einer andern Katasterparzelle u.s.w.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/



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