Das Hochschulrecht - vom Wunschstudium zur (doch noch) bestandenen Prüfung

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Was ist eigentlich Hochschulrecht? Kurz gesagt gehört dazu alles, was an der Universität oder Hochschule passiert: Den gewünschten Studienplatz zu erhalten, Studienplatzklagen zu betreiben, Prüfungen zu bestehen

Wichtig dabei ist, das "Innere” von Hochschule und Stiftung für Hochschulzulassung (SHZ) zu kennen. Dann kann etwas bewegt und Probleme zügig beseitigt werden.

Prüfungsrecht ist Prüfungsverfahrensrecht. Das bedeutet, der Erfolg bei der Anfechtung einer Bewertung ergibt sich in den meisten Fällen aus einem von der Hochschule begangenen Verfahrensfehler: Die Hochschule hält Fristen nicht ein oder bestellt Prüfer nicht ordnungsgemäß.

Seltener finden sich Fehler in der eigentlichen Bewertung der Prüfung, der Notengebung - die Prüferinnen haben hier einen Spielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist.

Die Studienplatzklage (eigentlich handelt es sich um Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz) richtet sich auf die Zulassung zum Wunschstudium. Hier sind die Chancen in den sog. Massenverfahren (Humanmedizin) in den letzten Jahren leider gesunken. In den Verfahren auf die Zulassung in anderen Studiengängen, wie Lehramt, Soziale Arbeit oder anderen weniger frequentierten neuen Studiengängen sind die Chancen jedoch noch immer gut. Es ist daher wichtig zu wissen, an welcher Hochschule es sich lohnt zu klagen und an welcher nicht.

Widerspruch, Klage und ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz: Ich bin seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig. Für Ihre Fragen konktatieren Sie mich gerne, per Mail oder Telefon.


Dr. Leupolt
Rechtsanwalt



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