Das Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz
- 3 Minuten Lesezeit
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Personen, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Zur Vorbereitung einer Insolvenz und während eines Insolvenzverfahrens spielt das P-Konto eine wichtige Rolle. Es ermöglicht der betroffenen Person über ein gewisses Einkommen trotz Pfändung und Insolvenz zu verfügen und so den Lebensunterhalt zu sichern. In diesem Artikel wird erläutert, wie das Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz funktioniert, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und welche Schritte notwendig sind, um diesen Schutz in Anspruch zu nehmen.
Was ist das Pfändungsschutzkonto?
Das Pfändungsschutzkonto bietet Personen in der Insolvenz Schutz vor der Pfändung des Einkommens. Durch den sog. Pfändungsfreibetrag können grundlegende Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel und Strom weiterhin gedeckt werden.
Um den Pfändungsschutz zu erhalten, muss ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Jeder Kontoinhaber hat das Recht auf ein P-Konto nach § 850k Abs. 1 ZPO. Dabei darf nur ein P-Konto pro Person existieren.
Das Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz:
Während des Insolvenzverfahrens geht nach § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners aus den Insolvenzverwalter über. In anderen Worten: Der Insolvenzverwalter verwaltet während des Insolvenzverfahrens das Vermögen des Schuldners.
Das P-Konto schützt Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag vor der Pfändung. Dieser Grundfreibetrag liegt bei etwa 1.499,99 Euro (Stand 2024). Unter bestimmten Umständen kann dieser Freibetrag erhöht werden. Der Pfändungsschutz des P-Kontos bleibt auch während der Insolvenz bestehen, sodass der Schuldner weiterhin Zugriff auf den geschützten Freibetrag hat, um den Lebensunterhalt zu sichern. Beträge, die den Freibetrag überschreiten, können jedoch gepfändet und an die Gläubiger ausgezahlt werden. Durch das P-Konto wird der Schuldner also in der Insolvenz finanziell abgesichert.
Rechte und Pflichten des Kontoinhabers:
Wie bereits erläutert, hat jeder Kontoinhaber das Rechte auf ein P-Konto. Die Bank ist verpflichtet, diesen Antrag auszuführen. Daneben hat der Kontoinhaber das Recht, den vorgenannten gesetzlich bestimmten monatlichen Freibetrag auf dem Konto vor der Pfändung zu schützen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Freibetrag erhöht werden. Das P-Konto bleibt im Wesentlichen ein normales Girokonto. Der Kontoinhaber kann es weiterhin für alltägliche Bankgeschäfte wie Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen nutzen, solange der Freibetrag nicht überschritten wird. Auch darf die Bank das P-Konto nicht allein wegen der Umwandlung oder wegen einer Pfändung kündigen.
Wenn der Kontoinhaber den Freibetrag erhöhen möchte (etwa wegen Unterhaltsverpflichtungen) muss er der Bank entsprechende Bescheinigungen und Nachweise vorlegen. Auch muss der Kontoinhaber Veränderungen von persönlichen oder finanziellen Verhältnissen die den Freibetrag beeinflussen könnten der Bank mitteilen. Ferner muss der Kontoinhaber mit dem P-Konto verantwortungsvoll umgehen, um unter anderem eine Überziehung zu vermeiden.
Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto:
Guthaben, das im laufenden Monat nicht genutzt wurde und unter dem Freibetrag liegt (!), kann in den nächsten Monat übertragen werden. § 899 Abs. 2 ZPO regelt dies ausdrücklich wie folgt:
„Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.“
Wegfall des Pfändungsschutzkontos:
Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung endet auch der besondere Schutz des P-Kontos. Der Schuldner kann dann wieder auf ein normales Girokonto umstellen.
Das P-Konto stellt somit sicher, dass auch in der Insolvenz ein finanzielles Existenzminimum erhalten bleibt, und bietet den Betroffenen eine gewisse Stabilität im Alltag.
Fazit:
Das P-Konto bietet einen wichtigen Schutz in finanziell schwierigen Situationen, insbesondere während einer Insolvenz. Die Regelungen rund um den Pfändungsschutz und die Erhöhung des Freibetrages können komplex sein. Sollten Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer anwaltlichen Expertise zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren.
Artikel teilen: