Das Recht zu schweigen

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In einem Ermittlungsverfahren stehen Polizei und Staatsanwaltschaft weitreichende Ressourcen zur Verfügung, während der Beschuldigte selbst nur wenige Möglichkeiten zur Beeinflussung des Verfahrens hat.

Umso wichtiger ist das Recht zu schweigen bzw. sich nicht selbst zu belasten. Sobald Ihnen eine Straftat, eine Ordnungswidrigkeit oder ein Steuervergehen zur Last gelegt wird, haben Sie das uneingeschränkte Recht, vollständig zu dem Sachverhalt zu schweigen, was in § 136 StPO klar geregelt ist. Außerdem sind Sie absolut nicht dazu verpflichtet, einer Ladung zur Vernehmung nachzukommen. Sie dürfen jegliche Kontaktversuche der Polizei abblocken. 

Oft fühlen sich die Betroffenen dazu verpflichtet, gegenüber der Polizei die Sache irgendwie darzustellen und zu erklären. Besonders wenn es um recht unbekannte Nebengesetze aus dem Bereich des Gewerbe-oder Ordnungsrechts geht, ist den Betroffenen ein Fehlverhalten meist gar nicht bewusst.

Hier kann es bereits in den Anfängen eines Verfahrens zu schwerwiegenden Fehlern kommen. Sobald eine Aussage gemacht ist, ist sie nur unter großen Mühen, nämlich durch ein hart zu erkämpfendes Beweisverwertungsverbot, zu beseitigen.

Oberstes Gebot ist daher immer das absolute Schweigen zu den erhobenen Vorwürfen. Auch wenn die Beamten in der Vernehmung oft verständnisvoll auftreten, sind sie niemals auf Ihrer Seite. Es handelt sich dabei immer um eine kriminalistische Taktik zur Gewinnung von Aussagen.

Oft ist der Sachverhalt nicht so eindeutig, wie es Ihnen unterstellt wird. Außerdem darf und wird Ihnen Schweigen nicht negativ bzw. belastend ausgelegt werden. 

Erfolgreiche Strafverteidigung beginnt deshalb damit, der ermittelnden Behörde gegenüber von dem Recht auf Schweigen Gebrauch zu machen. Im nächsten Schritt wird durch Anforderung und Sichtung der Ermittlungsakte geprüft, welche Verdachtsmomente und Beweise überhaupt gegen Sie als Beschuldigten vorliegen oder eben nicht. Erst danach kommt eine Aussage, die sogenannte Einlassung, in Betracht. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, geben Sie im Zweifel wertvolle Informationen preis, die für weitere Ermittlungen gegen Sie genutzt werden können.

Ihre RSH Kanzlei

Marco Habig

- Rechtsanwalt -


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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