Das richtige Vorgehen bei Mieterhöhungen und der Mietspiegel
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Als Vermieter möchten Sie natürlich sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhungen rechtlich einwandfrei sind und Sie keine unnötigen Risiken eingehen. Dabei ist es wichtig, die aktuellen rechtlichen Vorgaben und Urteile zu kennen, um Ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig fair gegenüber Ihren Mietern zu handeln.
Der qualifizierte Mietspiegel – Anwendbarkeit
Ein häufig genutztes Instrument bei Mieterhöhungen ist der qualifizierte Mietspiegel. Wichtig zu wissen: Ein solcher Mietspiegel ist nicht auf jeden Wohnraum anwendbar. Häufig findet der qualifizierte Mietspiegel nur Anwendung bei Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 130 Quadratmetern. Für größere Wohnungen ist dieser Mietspiegel dann nicht geeignet. Außerdem gibt es teilweise Einschränkungen hinsichtlich der Anwendbarkeit für Ein- und Zweifamilienhäuser. Das bedeutet bei jedem Mietspiegel muss zunächst geprüft werden, ob er auf den konkreten Wohnraum anwendbar ist und geeignet, um die ortsübliche Miete zu ermitteln.
Mieterhöhungsverlangen – keine Pflicht, den Mietspiegel beizufügen
Es ist auch kein Muss, den Mietspiegel dem Mieterhöhungsverlangen beizufügen. Selbst wenn Sie den Mietspiegel nicht anfügen, ist das rechtlich unbedenklich, wenn die relevanten Daten konkret benannt werden. Die Mieter sind vielmehr selbst in der Lage, die notwendigen Informationen einzuholen und die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung zu prüfen. Das ist auch durch Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigt worden.
Pflichten des Vermieters bei der Begründung der Mieterhöhung
Das Mieterhöhungsverlangen muss alle erforderlichen Angaben enthalten, damit der Mieter die Rechtmäßigkeit der Erhöhung prüfen kann. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zur Vergleichsmiete oder konkreten Vergleichswohnungen und andere relevante Informationen. Die Begründung soll dem Mieter ermöglichen, die Angemessenheit der Mieterhöhung nachzuvollziehen und gegebenenfalls eigene Nachforschungen anzustellen. Dabei dürfen die Anforderungen an die Begründung nicht überzogen werden.
Erforderlich, aber auch ausreichend sind die notwendigen Informationen, um dem Mieter eine sachliche Prüfung zu ermöglichen.
Vergleichswohnungen und die Rolle der Vergleichswerte
Bei der Angabe von Vergleichswohnungen ist es nicht erforderlich, den Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete sofort zu erbringen. Vielmehr sollen die Angaben im Erhöhungsverlangen dem Mieter helfen, die Vergleichbarkeit der Wohnungen zu beurteilen und eigene Nachforschungen anzustellen. Das bedeutet: Sie können auf konkrete Vergleichswohnungen, die Sie im Rahmen Ihrer Begründung nennen, verweisen und dem Mieter so die Möglichkeit geben, die Angaben nachzuvollziehen.
Fazit für Vermieter
Sie haben als Vermieter das Recht und die Pflicht, Ihre Mieterhöhung auf eine sachgerechte und rechtssichere Weise zu begründen. Die zahlreichen Vergleichswerte, die Sie dem Erhöhungsverlangen beifügen, ermöglichen es dem Mieter, die Angemessenheit der Erhöhung selbst zu prüfen. Es ist nicht zwingend notwendig, den Mietspiegel beizufügen, solange die übrigen Angaben eine sachliche Bewertung des Mieterhöhungsverlangens ermöglichen.
Sollten Sie unsicher sein, wie Sie Ihre Mieterhöhung rechtssicher gestalten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Eine sorgfältige und rechtlich fundierte Vorgehensweise schützt Sie vor späteren Streitigkeiten und sorgt für ein gutes Mietverhältnis.
Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung eines rechtssicheren Mieterhöhungsverlangens benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
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