Das Schicksal des Unternehmens bei der Scheidung

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Verliebt, verlobt, verheiratet – und damit ist auch rechtlich eine Bindung eingegangen.

Junge Unternehmer oder Gründer, die ihre Liebe durch eine Eheschließung krönen, denken oft nicht daran, dass sich Ehe und Unternehmen in unterschiedliche Richtungen entwickeln können.

Die potenziellen Auswirkungen einer Scheidung auf das Unternehmen werden häufig übersehen.

Zu Beginn der Ehe ist das Unternehmen oft noch in den Anfängen, daher wird der Schutz des Unternehmens nicht in Betracht gezogen.

Die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe ohne Vertrag für einen jungen Unternehmer mit einem wachsenden Unternehmen bleiben oft unbeachtet oder sind gänzlich unbekannt.

Bei Scheidung richtet sich der wirtschaftliche Ausgleich zwischen den Ehepartnern ohne Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Eheleute befinden sich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wodurch das während der Ehe erworbene Vermögen hälftig geteilt wird. Wenn einer mehr erwirtschaftet hat, muss er die Differenz zum Vermögen des anderen ausgleichen.

Angenommen, der Ehemann hat ein florierendes Unternehmen, dessen Wert stark steigt, während seine Frau sich um die Kinder kümmert und im Unternehmen unterstützt.

Bei einer Scheidung müsste der Ehemann die Hälfte des Unternehmenswerts an seine Frau auszahlen, wenn sie kein eigenes Vermögen erwirtschaftet hat. Dies kann dazu führen, dass er das Unternehmen verkaufen muss.

Es ist ratsam, frühzeitig über einen Ehevertrag nachzudenken. Vor oder während der Ehe besteht die Möglichkeit, gemeinsame Regelungen zu treffen, um das Unternehmen zu schützen.

Es gibt verschiedene Optionen für einen Ehevertrag, die individuell angepasst werden können, wie z.B. das Ausklammern des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich oder die Festlegung eines bestimmten Werts für das Unternehmen.

Ein Ehevertrag sollte genau auf die Situation und die Bedürfnisse der Ehepartner zugeschnitten sein.


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