Muss ich als unterhaltspflichtiger Vater ein teures Hobby meines Kindes finanzieren?

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🚀 Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie als unterhaltspflichtiger Vater das teure Hobby Ihres Kindes finanzieren müssen? 🚀

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind hat plötzlich eine Leidenschaft für Reitsport, ein Instrument oder eine andere kostspielige Freizeitaktivität entdeckt. Sie fragen sich jetzt: "Muss ich als Vater dafür aufkommen?"

Diese Frage beschäftigt viele Väter, die bereits den regulären Kindesunterhalt zahlen. Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Was zählt als Mehrbedarf?

In der Regel deckt der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft ab. Doch was passiert, wenn Ihr Kind ein Hobby entdeckt, das deutlich mehr kostet als der durchschnittliche Freizeitspaß? Hier kommt der Begriff Mehrbedarf ins Spiel.

🔍 Mehrbedarf sind regelmäßige, zusätzliche Kosten, die über den normalen Unterhalt hinausgehen. Dazu können auch die Kosten für ein teures Hobby zählen, wenn dieses als notwendig und angemessen angesehen wird. Ob diese Kosten als Mehrbedarf anerkannt werden, hängt oft von der individuellen Situation und der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils ab.

💡 Tipp: Prüfen Sie zunächst, ob das Hobby Ihres Kindes wirklich unter den Mehrbedarf fällt. Sprechen Sie offen mit der anderen Elternteil und versuchen Sie eine gemeinsame Lösung zu finden. Oftmals lässt sich ein Kompromiss erzielen, der beiden Seiten gerecht wird.

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann es hilfreich sein, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten zu klären und die beste Vorgehensweise zu finden.


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