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Das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs in Kroatien

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Das Prinzip des Vertrauens in die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs schützt den ehrlichen Immobilienerwerber, wenn er mit Vertrauen auf das Grundbuch gehandelt hat, und nicht wusste, dass das, was darin geschrieben steht, nicht vollständig ist oder sich von der realen Situation unterscheidet. Das Gesetz über Eigentum und andere Sachenrechte, mit dem dieses Prinzip in das kroatische Rechtssystem eingeführt wurde, ist am 01. Januar 2007 in Kraft getreten.

Aber wegen der außerordentlich großen Anzahl von Parzellen, die noch immer als Gesellschaftseigentum geführt werden und deren Grundbuchstand noch immer nicht geregelt ist, wurde die Anwendung dieses Prinzips mehrere Male verschoben. Zuerst bis zum 01. Januar 2010. Dann kam es Ende 2009 zur Gesetzesänderung und so ist die Anwendung dieses Prinzips jetzt bis zum 01. Januar 2015 aufgeschoben.

Das bedeutet, dass der Schutz des Vertrauens in die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs für einen Erwerb, zu dem es bis zum 01. Januar 2015 kommt, nicht angewendet werden kann, wenn Immobilien erworben werden, die als Gesellschaftseigentum eingetragen waren, und bei denen dieses Gesellschaftseigentum bis zum in Kraft treten des Gesetzes über Eigentum und andere Sachenrechte nicht gelöscht ist.

Ausnahmsweise wird der Schutz des Vertrauens in die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs seit dem 01. Januar 2007 bei Immobilien in jenen Gemeinden angewandt, in denen es EDV des Grundbuchs (elektronische Datenverarbeitung) gibt, sowie bei Immobilien, die aufgrund von besonderen Bestimmungen des Grundbuchgesetzes in der Datenbank des Grundbuchs eingetragen sind.


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