Das Vorgehen im Bußgeldverfahren

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Welche Angaben muss ich im Anhörungsbogen machen?

Sie müssen lediglich Angaben zur Ihren Personalien machen. Sie haben das Recht zu Schweigen. Bereits jetzt empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

Welche Zeit bleibt der Behörde?

Die zuständige Behörde hat nur 3 Monate Zeit, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, danach ist der Verkehrsverstoß verjährt. Sie steht also erheblich unter Zeitdruck und wird Ermittlungen im privaten und beruflichen Bereich des Halters anstellen, z. B. unter Zuhilfenahme des beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Passbildes. 

Schweigerecht und Akteneinsicht

Der Rechtsanwalt erhält Einsicht in die originale Ermittlungsakte und kann so eine zweckmäßige Verteidigungsstrategie vorschlagen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen, die Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis oder erhebliche Erhöhung des Punktekontos mit sich bringen können. Wichtig ist es im Verfahren, den Punktestand im Fahreignungsregister zu kennen.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Sofern der Bußgeldbescheid zugeht, hat man 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, entscheidend ist der Zugang bei der Behörde. Der Einspruch ist angezeigt, wenn die Tat als solche bestritten wird, man die Verjährung der Verfolgung des tatsächlichen Fahrers eintreten lassen will, wenn der Halter nicht der Fahrer war, oder der Einspruch das Fahrverbot abwenden soll. In der Regel wird dann jedoch das Bußgeld erhöht. Nach Eintritt der Verjährung kann der tatsächliche Fahrer unter Umständen als Entlastungszeuge des Halters auftreten. Der Bußgeldbescheid gegen den eigentlichen Täter muss innerhalb von 3 Monaten ergehen. 

Das Gerichtsverfahren

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Im Falle eines Einspruchs muss der Bußgeldbescheid innerhalb von 6 Monaten durch Gerichtsurteil bestätigt werden. Vor Falschaussagen zugunsten des Halters/Fahrers muss dringend abgeraten werden, um sich nicht dem Vorwurf von Aussagedelikten oder Strafvereitelung auszusetzen. Soll einem Fahrverbot begegnet werden, so ist eine ausführliche Begründung notwendig. Hier sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, und insbesondere darzulegen, warum man den Verkehrsverstoß in Kenntnis der besonderen Sachlage begangen hat, die das Fahrverbot ausnahmsweise unverhältnismäßig macht. 

Es kann auch angezeigt sein, lediglich den Beginn des Fahrverbotes hinauszuschieben. Abgesehen von bestimmten Umständen, unter denen der Beginn des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten vom Betroffenen bestimmt werden kann, beginnt das Fahrverbot mit Rücknahme des Einspruchs oder Rechtskraft des Urteils und Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg, München, Wolfratshausen

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


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