Datenleck bei Tesla: Europäische Aufsichtsbehörden alarmiert

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Tesla verstößt vermutlich gegen die DSGVO.

Tesla befindet sich derzeit in einer alarmierenden Lage hinsichtlich des Datenschutzes. Gerüchten zufolge ist es bei dem renommierten Elektrofahrzeug-Hersteller zu einem massiven Datenleck gekommen. Die Beschuldigungen gegen Tesla lauten, dass das Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Daten seiner Mitarbeiter, Kunden und Geschäftsprojekte ergriffen hat. Laut Handelsblatt sind rund 100 Gigabyte an Daten aufgetaucht, die möglicherweise aus Teslas IT-Systemen stammen.


Daten vermutlich aus IT-Systemen Teslas

Unter den durchgesickerten Informationen befinden sich wohl auch vertrauliche Daten über Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner, einschließlich einer Tabelle mit privaten Adressen sowie Gehalts-Informationen von etwa 100.000 Tesla-Mitarbeitern. Darüber hinaus gibt es als vertraulich gekennzeichnete Dokumente. Diese enthalten Angaben zum Autopiloten. Dabei handelt es sich um Teslas Fahrassistenzsystem.

Die Datenpanne ermöglicht auch den Zugriff auf Aufzeichnungen zu Zwischenfällen mit dem Autopiloten. Das weist auf eine mögliche Sicherheitslücke hin. Es ist jedoch dubios, dass Tesla als Unternehmen, das für seine Offenheit in internen Systemen bekannt ist, sich seinen Kunden gegenüber so zurückhaltend verhält. Dies deutet womöglich darauf hin, dass das System bislang nicht vollständig ausgereift ist und somit ein Sicherheits-Risiko für die Fahrer darstellt. Zusätzlich zu diesen Informationen enthalten die durchgesickerten Daten auch Details zur Entwicklung und Forschung neuer Batteriezellen sowie Informationen über den geplanten Elektro-Pickup von Tesla.


Ehemaliger Mitarbeiter von Tesla unter Verdacht 

Tesla gab bekannt, dass ein ehemaliger Mitarbeiter, der aus Frust gehandelt habe, für das Datenleck verantwortlich sei. Der Servicetechniker habe wohl seine Zugriffsrechte missbraucht, um vertrauliche Informationen weiterzugeben. Das verstößt gegen seine Geheimhaltungspflicht. Tesla plant nun, rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter einzuleiten. Die Datenschutz-Behörde in Brandenburg bestätigte, dass es glaubwürdige Hinweise auf mögliche Datenschutz-Verletzungen durch Tesla gibt. Des Weiteren ist eine sorgfältige Untersuchung dieser Hinweise von wesentlicher Bedeutung.


Ob Untersuchungen stattfinden, ist noch unklar 

Der Vorfall betrifft Mitarbeiter in verschiedenen europäischen Ländern. Daher liegt die Angelegenheit nun den niederländischen Behörden vor. Infolgedessen hat der Automobilkonzern vorübergehend eine Meldung bei der niederländischen Datenschutz-Behörde eingereicht, um mögliche Datenverluste zu melden. Ob weitere Ermittlungen erforderlich sind, ist noch nicht absehbar.

Die DSGVO sieht neben Verwarnungen auch Bußgelder vor. Diese erreichen eine Höhe bis zu vier Prozent des kompletten Konzernumsatzes. Tesla erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von etwa 81,5 Milliarden Dollar. Folglich ist eine Strafzahlung bis zu 3,26 Milliarden Dollar möglich. Es ist daher klar, dass Unternehmen, die gegen Datenschutz-Bestimmungen verstoßen, erhebliche finanzielle Verluste hinzunehmen haben.


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Stichworte: Datenlecks, Verstoß DSGVO, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht, Tesla

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