Datenweitergabe ohne Zustimmung? Gericht stärkt Mieterrechte!

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In einem Mietverhältnis werden personenbezogene Daten häufig verarbeitet, z. B. für Nebenkostenabrechnungen. Als Mieter haben Sie ein Recht auf Transparenz, das im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist. Wenn Vermieter Daten an Dritte weitergeben, sind sie verpflichtet, dem Mieter Auskunft zu erteilen. Ein Urteil des LG Wiesbaden klärt, wann Mieter ihre Rechte geltend machen können und welche Auskunftspflichten Vermieter haben.

Wann haben Mieter Anspruch auf Auskunft?

Laut DSGVO steht Mietern ein umfassender Auskunftsanspruch zu, wenn ihre Daten verarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden. Dabei kann es um Datenübertragungen an Verwaltungsunternehmen oder andere Dienstleister gehen, die zur Bearbeitung von Nebenkostenabrechnungen oder zur Kontaktherstellung involviert sind. Der Vermieter muss transparent machen, welche Daten er besitzt, wer sie erhält und zu welchem Zweck.

Was regelt das Urteil?

1. Datenweitergabe an Dritte:
Im Urteil stellte das Gericht fest, dass die Vermieterin die Kontaktdaten des Mieters nicht nur im privaten Bereich, sondern auch durch Weitergabe an ein Abrechnungsunternehmen genutzt hatte. Damit wird die Vermieterin zur sogenannten "verantwortlichen Stelle" gemäß der DSGVO und ist verpflichtet, umfassend Auskunft zu geben.

2. Verpflichtungen des Vermieters als Verantwortlicher:
Die Vermieterin überließ einem externen Dienstleister (Firma XXX) die Bearbeitung der Nebenkostenabrechnung. Laut Gericht stellt dies eine sogenannte Auftragsverarbeitung dar, für die die Vermieterin haftet und gegenüber dem Mieter auskunftspflichtig ist. Auch die Weitergabe der Kontaktdaten an den Ehemann zur Kontaktaufnahme wurde als relevante Datenverarbeitung anerkannt. Somit müssen alle beteiligten Parteien offengelegt werden, die Zugang zu den Mieterdaten hatten.

Rechte des Mieters und Bedeutung des Auskunftsanspruchs

Durch den Auskunftsanspruch erhalten Mieter Klarheit über ihre Daten, da Vermieter dazu verpflichtet sind, sämtliche Empfänger und Zwecke der Datenverarbeitung offenzulegen. Besonders wenn Unsicherheiten bestehen, ob und wie viele Dritte Daten erhalten haben, muss der Vermieter diese Informationen bereitstellen. Der Anspruch kann nicht als "rechtsmissbräuchlich" abgetan werden, sondern dient der grundlegenden Transparenz.

Handeln Sie jetzt, um Ihre Rechte zu sichern

Mieter sollten das Recht auf Auskunft nutzen, um Klarheit über die Datenverarbeitung zu erhalten. Wenn Sie glauben, dass Ihre Daten ohne vollständige Transparenz verarbeitet oder weitergegeben wurden, hilft eine anwaltliche Beratung, um Ihre Rechte durchzusetzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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