Dax40 trade – Vorsicht gemäß BaFin!

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Wieder ist eine Internethandelsplattform, nämlich dax40trade.org, von Ermittlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) betroffen.

Auf der Webseite wird dargestellt, dass man mit Mit DAX40 aus rund 1000 Anlagemodulen sein persönliches Portfolio zusammenstellen könne und ganz einfach an seine Bedürfnisse anpassen – jederzeit, überall und immer mit den Experten an seiner Seite.

Auch wird geschildert, dass bei man seit über einem Jahrzehnt Privatkunden exklusive Finanzberatung anbieten würde und es das Ziel sei, ein verlässlicher Partner zu werden, der die finanziellen Ziele von einem wirklich versteht und langfristig für einen da ist.

Über Dax40 trade soll für Anleger vor allem ein Handel in Differenzkontrakten (CFD´s), auch auf Kryptowährungen als Basiswerte, möglich sein.

Tatsächlich Warnung der BaFin 

Vor Anlagen über Dax4ß trade wird allerdings von der BaFin gewarnt. Laut Informationen der BaFin würden Geschäfte und Finanzdienstleistungen ohne ihre Erlaubnis offeriert.

Auch eine Aufsicht der BaFin wäre nicht gegeben.

Weitere Anzeichen für mangelnde Seriosität

Auf der Webseite wird auch mit verschiedenen Regulierungen von europäischen Aufsichtsbehörden, wie der CySEC, der spanischen CNMV oder auch der italienischen Consob, geworben.

Die Dax40 trade will allerdings in England ansässig sein. Eine Regulierung durch so viele Aufsichtsbehörden, auch beim Vorgeben eines Sitzes in England, ist nicht nachvollziehbar.

Ebenfalls handelt es sich bei den von Dax40 trade angebotenen Anlagen um Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), für das in Deutschland eine Genehmigung der BaFin erforderlich ist, die laut Behörde nicht existiert.

Auch ist auf der Webseite kein Impressum vorhanden. Als Betreibergesellschaft wird nur eine Dax40 genannt bzw. darauf verwiesen, dass dax40trade.com ein Handelsname ist, der von mehreren Unternehmen betrieben würde.

Optionen für Anleger von Dax40 trade

Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen, etwa in Form von Differenzkontrakten, die gegenüber deutschen Anlegern angeboten werden, kann den Tatbestand eines Schadensersatzanspruches nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG erfüllen.

Auch besteht die Möglichkeit, dass sich andere Schadensersatzansprüche darstellen lassen, etwa, wenn Guthaben nicht ausbezahlt werden.

Anleger, die bei Dax40 trade Gelder investiert und Schwierigkeiten haben, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für ihre Fragen kontaktieren, die sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten berät.

Handeln Sie rasch bei Problemen und sichern Sie Bankbelege und Gesprächsinhalte sowie Namen von Gesprächspartnern.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 03.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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