DBV-Winterthur Lebensversicherung muss Darlehensnehmern „ewiges“ Widerrufsrecht zugestehen

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DBV-Winterthur Lebensversicherung muss Darlehensnehmern „ewiges“ Widerrufsrecht zugestehen

Jahrelang verwendete die Lebensversicherung DBV-Winterthur in Darlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das führt gemäß der aktuellen Rechtslage dazu, dass den Darlehensnehmern ein sogenanntes „ewiges“ Widerrufsrecht zusteht, die Darlehensverträge mit der DBV-Winterthur Lebensversicherung sind heute noch widerrufbar. Sofern in einem Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung genutzt wurde, setzt die Frist, innerhalb der ein Widerruf stattfinden kann, nicht ein. Kunden der DBV-Winterthur Lebensversicherung, in deren Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet wurden, haben demnach das Recht, diese Verträge heute noch zu widerrufen.

Abstoßen des Altkredits bei der DBV-Winterthur Lebensversicherung ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Mit diesem sogenannten Widerrufsjoker ebnet sich der Weg zu einer günstigen Umschuldung: Darlehensnehmer der DBV-Winterthur Lebensversicherung mit „ewigem“ Widerrufsrecht könnten sich von ihrem Darlehensvertrag lösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung, ein Ausgleich, den der Kunde dem Kreditinstitut für ausbleibende Zahlungen zu leisten hat, fällt bei einer Kündigung jedoch an. Nicht so beim Widerruf, sodass Darlehensnehmer der DBV-Winterthur Lebensversicherung viel Geld sparen könnten, indem sie ihren zu schlechten Konditionen aufgenommenen Altkredit widerrufen, die Vorfälligkeitsentschädigung einsparen und einen neuen Kreditvertrag in Zeiten historisch niedriger Zinsen abschließen.

DBV-Winterthur Lebensversicherung belehrt Darlehensnehmer nur unpräzise und verwirrend über Widerruf

Dass die von der DBV-Winterthur Lebensversicherung verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, ergibt sich aus Verstößen gegen das Deutlichkeitsgebot aus §355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F., das eine unmissverständliche Aufklärung des Verbrauchers über alle relevanten Details des Widerrufs, natürlich also auch Fristen und Folgen, fordert. In den Widerrufsbelehrungen der DBV-Winterthur Lebensversicherung wurden die Darlehensnehmer zunächst nur grob unpräzise über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Dieser hängt natürlich von mehreren Faktoren ab, unter anderem dem Erhalt der Widerrufsbelehrung und einer abgegebenen Vertragserklärung des Verbrauchers. Bereits letztere Voraussetzung fand in den Widerrufsbelehrungen der DBV-Winterthur Lebensversicherung keine Erwähnung, es hieß, die Widerrufsfrist beginne „frühestens“ mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Dem Verbraucher konnte dementsprechend nicht klar sein, wann genau die Frist nun einsetzt. Der BGH verstand darin bereits 2012 (Az. III ZR 83/!1) eine Missachtung des Deutlichkeitsgebots.

Neben dieser unpräzisen Angabe über den Beginn der Widerrufsfrist, verwendete die DBV-Winterthur Lebensversicherung in den Widerrufsbelehrungen verwirrende Zusätze über „finanzierte Geschäfte“, die jedoch vollkommen irrelevant waren. Die herrschende Meinung, Literatur und Rechtsprechung sind sich einig, dass solche Zusätze, die nicht erforderlich sind, unzulässig sind.

Diese Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot begründen die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen in den Verträgen der DBV-Winterthur Lebensversicherung, was die Darlehensverträge noch heute widerrufbar macht.

Kreditinstitute, deren Widerrufsbelehrungen ähnliche Fehler enthielten:

  • BHW, 2005 – 2010
  • BW Bank, 2007 – 2009
  • DG Verlag, 2003 – 2010
  • DSL Bank, 2004 – 2008
  • Sparkassenverlag, 2002 – 2008
  • Dresdner Bank AG, 2006 - 2008

Bundesregierung hat Erlöschen des „ewigen“ Widerrufsrechts auf den Weg gebracht – Kunden der DBV-Winterthur Lebensversicherung müssen handeln

Die „Ewigkeit“ des Widerrufsrechts von Verträgen, in denen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet wurden, steht auf der Kippe. Im Januar hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Abschaffung des Widerrufsjokers und die Einführung einer gesetzlichen, absoluten Widerrufsfrist vorsieht. Aller Voraussicht nach wird dieser Entwurf im Juni 2016 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden sein. Damit das verbraucherfreundliche „ewige“ Widerrufsrecht von Kunden der DBV-Winterthur Lebensversicherung noch rechtzeitig durchgesetzt und eine günstige Umschuldung vorgenommen werden kann, ist Schnelligkeit geboten. Nach Juni 2016 könnte diese Tür für immer geschlossen sein.

Kostenlose Erstberatung der Kanzlei Werdermann | von Rüden in Anspruch nehmen – „ewiges“ Widerrufsrecht rechtzeitig durchsetzen

Um das „ewige“ Widerrufsrecht gegenüber der DBV-Winterthur Lebensversicherung rechtzeitig durchsetzen zu können, ist juristischer Beistand zur umfassenden Begutachtung der Rechtslage unter Berücksichtigung aller erheblichen Umstände zwingend nötig. Mithilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden und ihrem Team erfahrener Anwälte haben bereits diverse Klienten bundesweit Ansprüche geltend machen können und ihre „ewiges“ Widerrufsrecht durchgesetzt. Werdermann | von Rüden bietet darüber hinaus eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

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