DCM 16, 18, 22, 23 und Prime Office: Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen für Anleger

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn Kapitalanlagen zu finanziellen „Sorgenkindern" werden. Die Geschichte der Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 hat viele Kapitel. Das für die Anleger aktuellste und auch unerfreulichste Kapitel ist die Anfang Juli erfolgte Übertragung der Aktien der Prime Office REIT AG. Die Anleger mussten Verluste zwischen 80 und 90 % realisieren. Diese Vernichtung von Kapital steht im Widerspruch zu den Anpreisungen, mit denen den Anlegern vor Jahren die Investition in die Immobilienfonds DMC 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 schmackhaft gemacht wurde. Viele Anleger der DCM Immobilienfonds fragen sich, wie es zu dem finanziellen Desaster kommen konnte.

Die Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 wurden vor einigen Jahren auf den Markt gebracht und investierten in verschiedene Immobilien. Im Jahre 2007 übertrugen die Fonds DCM 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 ihre Immobilien an die Prime Office REIT AG und erhielten im Gegenzug Aktien der Prime Office. Erst fünf Jahre später - im Sommer 2011- schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse, allerdings entsprach der Einstandspreis von knapp 6 Euro nicht den Hoffnungen der Anleger der DCM Fonds. Im April 2012 wurde die Auflösung der vier Fonds beschlossen. Wenige Wochen später erfolgte die Übertragung der Aktien in die Anlegerdepots Anfang Juli 2012.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage für Anleger

Angesichts der erheblichen Verluste wandten sich bereits zahlreiche Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 sich an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen verfolgt die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um Licht in das Dunkel bringen zu können. Anleger der ehemaligen Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23, die wissen möchten, was sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Interessengemeinschaft angeschlossen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern der DCM 16, 18, 22 und DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche zustehen.

Weitere Informationen zur Interessengemeinschaft befinden sich auf den Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema