DEGAG: aktuelle Entwicklungen, Handlungsempfehlungen und Schadensersatz für Betroffene
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Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) mit Sitz in Hamburg und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz angemeldet.
Die DEGAG-Gruppe hatte ursprünglich durch den Kauf, die Sanierung und die Neuvermietung bzw. den Neuverkauf von Wohnblöcken mit Gewinn, Immobilieninvestitionen getätigt, finanziert durch Kredite sowie Eigen- und Fremdkapital.
Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken beinhalten. Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann.
In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits über die Aussetzung der Rückzahlungen an Anleger berichtet.
Anleger sollten daher dringend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihren Anlageberater, Anlagevermittler oder dessen Haftpflichtversicherung prüfen zu lassen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg.
Weiterhin werden Insolvenzanträge für zwei weitere mit der Holding verbundene Unternehmen vorbereitet (DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH).
Mit dem Insolvenzverfahren wollte die DEGAG - Gruppe die Höhe der Verluste einschränken.
Vermittlerhaftung bei Fehlberatung
Ein Vermittler ist zur zutreffenden und umfassenden Aufklärung über die für den Anleger wesentlichen Umstände einer Geldanlage verpflichtet, also v. a. über die Risiken und die Funktionsweise der vorgestellten Anlage.
Ob einzelner Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.
Anleger könnten deshalb auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken aufgeklärt wurden.
Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter
Anleger und Zeichner von Genussrechten der DEGAG- Gruppe sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, müssen allerdings damit rechnen, dass diese aufgrund des in den Genussrechten vereinbarten Nachrangs hinter denen Forderungen anderer Gläubiger vom Insolvenzverwalter eingruppiert werden. Allerdings stellt sich bei diesem Nachrang die Frage, ob er hinreichend transparent ist und Wirkung entfaltet.
Im Insolvenzverfahren birgt eine nachrangige Behandung von Anlegerforderungen die Gefahr und das Risiko des Totalverlustes.
Dagegen können unwirksame Klauseln zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen der Anlagegesellschaften und Anlagevermittlern führen.
Daher sollten Anleger die Wirksamkeit der Nachrangklausel in ihren Verträgen im Einzellfall prüfen lassen, da oft intransparente und ungültige Klauseln verwendet werden. Eine qualifizierte Nachrangvereinbarung ist nur dann transparent, wenn bestimmte Details klar formuliert sind.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in die DEGAG-Gruppe investiert haben.
Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
- Zeichnungsschein und Verträge Genussrechte
- etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft
- Zahlungsnachweise
- Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente
- Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.


Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.
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