DEGAG Schadenskomplex und die Rolle der Vermittler und deren Haftung - wie verfahren wir als Kanzlei?
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Ein kurzer Abriss:
Mehr als 3000 Anleger haben in die verschiedenen Gesellschaften mehr als 250 Millionen € investiert. Wir haben darüber berichtet, dass zwischenzeitlich das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Grundbesitz Holding AG und der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH eröffnet wurde.
Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens unterscheiden sich nunmehr die Anleger, die in den insolventen Gesellschaften investiert sind, von den Anlegern, die beispielsweise in der DEGAG WI 8 GmbH investiert sind.
Die Anleger, die in den derzeit noch nicht insolventen Gesellschaften investiert sind, können derzeit noch jederzeit die geschuldeten Zinsen oder Rückzahlung von Kapital direkt von bzw. bei der Gesellschaft verlangen. Ob die Gesellschaften jedoch zahlen, ist nicht garantiert. Es besteht die Befürchtung, dass weitere Gesellschaften insolvent werden. In diesen Fallkonstellationen schlagen wir vor, prüfen zu lassen, ob die Verträge gekündigt und die Zahlungen fällig gestellt werden, sofern die Laufzeit der Verträge noch nicht abgelaufen ist.
Vorläufiges Insolvenzverfahren über die Deutsche Grundbesitz Holding AG und der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH - was bedeutet dieses für die Anleger?
In dem vorläufigen Insolvenzverfahren prüft der vorläufige Insolvenzverwalter zunächst, ob genug Masse vorhanden ist, um das Verfahren zu eröffnen, ob ein Insolvenzgrund gegeben ist. Es wird auf jeden Fall so sein, dass auch zu prüfen ist, ob ein Gläubigerausschuss eingesetzt wird, der die verschiedenen Gläubigergruppen vertritt.
Darüber hinaus wird die Insolvenzmasse nun vor Zugriffen Dritter ohne Rechtsgrund geschützt und wir haben alle die Möglichkeit, dass die finanzielle Situation transparent aufgeklärt wird.
Wie in den ZOOM - Konferenzen erklärt, streben wir an, dass ein Gläubigerausschuss eingesetzt wird, was das Insolvenzgericht bisher nicht getan hat. Der Ausschuss nimmt eine zentrale Rolle ein im vorläufigen Insolvenzverfahren in dem er die Arbeit des Insolvenzverwalters überwacht, Berichte anfordert, Belege anfordert und auch Jahresabschlüsse einsieht. Warum die Bestellung eines Gläubigerausschusses, trotz Bewerbung kompetenter Kollegen nicht erfolgt ist, durch das Gericht, erschließt sich nicht.
Es ist sicherlich bequemer ohne Gläubigerausschuss - aber in diesem Verfahren mit einem hohen Schadensvolumen geht es um absolute Transparenz und die Einbindung aller Kompetenzen, auch die auf der Seite der Anleger - Anwälte.
In meinen ZOOM - Konferenzen weise ich darauf hin, dass derzeit keine Fristen laufen und insoweit auch nicht Eile geboten ist und überhaupt nicht erklärlich ist, warum sowohl Anwälte als auch Vermittler marktschreierisch teilweise die Anleger in verschiedene Anwaltskanzleien regelrecht „unterbringen wollen“. Uns ist bekannt gemacht worden, dass es Anwaltskanzleien gibt, die mit den Vermittlern zusammenwirken und zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit / Deal, sieht so aus, dass die Vermittler den Anwaltskanzleien die Daten der Geschädigten Anleger zuführen und auch Kontakte vermitteln und dafür die Anwälte die Haftung der Vermittler in den Hintergrund stellen. Ist dieses unabhängiges arbeiten der Organe der Rechtspflege, denn dazu gehören Anwälte? Wir denken nicht! Wir grenzen uns von dieser Arbeitsweise ab.
Wir unterscheiden uns von diesen Kanzleien dadurch, dass wir auf jeden Fall primär auch die Haftung der Vermittler bei diesem Schadenskomplex im Auge haben. Denn die Vermittler waren es, die teilweise noch im vergangenen Jahr den Anlegern empfohlen haben, Verlängerungsverträge abzuschließen und in den Produkten zu verbleiben, ohne auch nur eine Plausibilitätsprüfung anzustrengen. Teilweise soll es auch Bestandsprovision gegeben haben für die Vermittler, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden.
Bereits im August 2024 hat sich die Stiftung Warentest sehr ausführlich und umfangreich mit der Firmengruppe befasst. In dem Artikel der Stiftung Warentest wurde festgestellt, dass die Selbstdarstellung der Gesellschaft als Fels in der Brandung der Kapitalmarktprodukte erklärungsbedürftig sei. Auch wurde in diesem Artikel auf die Geschichte des Unternehmens und den Rückzug des Birger Dehne Bezug genommen. Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass es Verstöße gab, bezüglich der Veröffentlichungspflichten und eine auffällige Firmenstruktur sowie Veröffentlichungspflichten abgelaufen waren. Darüber hinaus hat sie sich die finanzierten Immobilien angesehen und festgestellt, dass diese teilweise Plattenstruktur haben.
Haftung der Anlagevermittler
Ein Anlagevermittler haftet für die Erfüllung der ihm obliegenden vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, insbesondere der Aufklärung über das bestehende Risiko und der Eignung der Finanzprodukte.
Der Vermittler hat Aufklärungspflichten und muss Provisionen offenlegen. Bereits die Frage der doppelten Nachrangabrede und das damit verbundene Risiko zulasten der Anleger war aufklärungspflichtig. Auch waren Fragen der nicht aktualisierten Prospekte nach Vermögensanlagengesetz oder fehlender Prospekte eine aufklärungspflichtige Tatsache. Spannend wird auch die Frage, ob und wie über Provisionen aufgeklärt wurden und ob diese richtig dargestellt wurden. Hierzu gibt es neben den Vorgaben mit die die Rechtsprechung gesetzt hat auch Vorschriften in der Finanzanlagenvermittler Verordnung.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.
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