DEGI Europa: Auszahlung Juli 2012 – Schadensersatz für Anleger

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An die rund 90.000 Anleger des Immobilienfonds DEGI Europa wurde am 25.07.2012 die vierte Auszahlung nach der Auflösung des Fonds überwiesen. Sie erhielten  bescheidene 1,55 Euro je Anteil. Nach Angaben der Fondsgesellschaft Aberdeen Immobilien sind 27,4 % des Ausschüttungsbetrags zu versteuern. Die nächste Ausschüttung im Rahmen der Abwicklung des DEGI Europa sollen die Anleger im Januar 2013 erhalten.

Die Anteile am DEGI Europa können weiterhin an der Börse verkauft werden, aber der Börsenkurs bewegt sich aktuell etwa bei der Hälfte des Anteilswerts. Angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden Verkaufsgebühren, dürfte ein Börsenverkauf für trennungswillige Anleger des DEGI Europa nicht die erste Wahl sein. Welche weiteren Möglichkeiten stehen Anlegern, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten offen? Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Spezialisierte Anlegerkanzlei vertritt bereits Anleger des DEGI Europa

Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Anlageberatung vor der Investition in den DEGI Europa in Ordnung war, oder ob - wie so oft - Fehler passierten. Beratungsfehler sind keine Seltenheit! Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI Europa investierten, sollten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt viele Anleger offener Immobilienfonds - auch viele Anleger des DEGI Europa - und hat dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet. Anleger des DEGI Europa, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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