DEGI Fonds – DEGI Europa – DEGI International- DEGI NIX MEHR?

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Was ist geblieben? Der ursprüngliche DEGI Fonds ? Gibt es zeitlich endlos Schadensersatz?

Fondsgeschichten:

Mit dem Degi International löst Aberdeen nach dem DEGI Europa im Oktober des letzten Jahres nun den zweiten Publikumsfonds auf. Die Aberdeen hatte 2007 das Geschäft mit Immobilienfonds übernommen. Der klassische DEGI Fonds, dessen Erfolgsgeschichte in der Handelspresse nachlesbar ist, war jedenfalls etwas anderes als die nachfolgend aufgelegten Fonds DEGI Europa bzw. DEGI International. Der DEGI-Fonds war über die DEGI Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds mbH am 19.07.2004 gegründet worden. Insbesondere im Kalenderjahr 2007 sollen nach einem Pressebericht (vgl. unter: http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/degi-positioniert-grundwert-fonds-durch-paketverkauf-neu/2895544.html) 12 deutsche Gebäude für 600 Mio Euro an eine US Anlagegesellschaft verkauft worden sein.

Eins ist klar: Es handelte sich bei allen Fonds um unterschiedliche Fonds. DEGI Europa und DEGI International bereiten den Anlegern Kopfschmerzen: Verlusterwirtschaftung statt Vermögensbildung und Altersabsicherung.

Prospektverantworlichkeit - bei DEGI International?

Es war wohl die DEGI Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds mbH, welche u. a. einen Prospekt für die Fondsanteile des DEGI International herausgab, um den Vertrieb zu ermöglichen. Das Logo der Allianz AG ziert den Prospekt. Zugunsten der damaligen Dresdner Bank bestand ein Gewinnabführungsvertrag; dies ist dem entsprechenden Registerauszug der DEGI mbH zu entnehmen. Die Dresdner Bank war ggfs. Vertriebspartner.

Warum bietet u. a. die Allianz über Ihre Bank Vergleiche für Anleger des DEGI International an? Kann man gegen Initiatoren oder Prospektverantwortliche erfolgreich klagen? Bis wann muss man sich entscheiden? Risikobelehrung: Hatte man ausreichend über Risiken unterrichtet? In einem Fall, den unsere Kanzlei begleitet, in dem mündelsichere Anteile am DEGI International vermittelt wurden, ist dem vorgelegten Prospekt u. a. zu entnehmen:

„Der Wert von Immobilienanlagen kann konjunktur- und objektbedingt schwanken" sowie „Internationale Immobilien bergen in begrenztem Umfang Wechselkursrisiken".

Schließlich ist auf Seite 6 ff. des Prospekts die vorbehaltlose Empfehlung des offenen Immobilienfonds als Alternative zu einer mündelsicheren Anlage erfolgt. Begründet wird diese Empfehlung mit Gerichtsurteilen - Zu Recht?

Auf Seite 2 des Prospektes werden Urteile schon aus dem Jahre 1978 bis einschließlich 10.04.2003 zitiert. Was haben diese mit dem erst am 17.02.2003 gegründeten DEGI International nichts zu tun?

Auch ob die in dem Prospekt zitierten Folgeentscheidungen aus dem Kalenderjahr 2004 bis 2007 Fondsanteile des DEGI International betrafen, ist ungewiss. Durfte man 2008 noch mit einer mündelsicheren Anlage werben, als die Anteilsrücknahme beim DEGI Europa (vorübergehend) ausgesetzt wurde? Vergleiche ? Soll man jetzt einen Vergleich annehmen über € 42,78, die ggfs. von der Allianz angeboten werden?

Die Kosten der fachanwaltlichen Beratung sind sinnvolle Investitionen, um sich vor Fehlvorstellungen zu bewahren. Gerade im Bereich der Altersversorge sind Verluste aus der Kapitalanlage sehr schwer zu verschmerzen. Da man mit Vergleichsabschluss ggfs. auf weitergehenden Schadensersatz verzichtet, ist es sicherlich eine lohnende Investition, Rechtsrat einzuholen, da ggfs. sonst weniger Möglichkeiten bestehen, die gewünschte Altersabsicherung zu erzielen, welche dem Kunden zum Zeitpunkt der Vermittlung versprochen wurden. Dies gilt erst recht, wenn sich eine Rechtschutzversicherung findet, die die Kosten der anwaltlichen Prüfung übernimmt.

Verjährung droht?

Klar ist, dass derjenige der seine Rechtsansprüche kennt und durchsetzt, auf Verjährungsfristen achtet. Verjährungsfristen sind nach der Veröffentlichung einiger Rechtsanwälte aber dann kein Problem, wenn der Anleger vorsätzlich falsch getäuscht wurde. Diesen rechtlichen Hinweis halten wir in dieser Allgemeinheit für falsch. Es gibt eine zehnjährige Höchstfrist, in der geklagt werden muss. Diese Höchstfrist sollte aber aufgrund der Änderungen des Verjährungsrechts in der Vergangenheit jedenfalls noch nicht bis zum 31.12.2011 abgelaufen sein.

Wer anstrebt, seinen wirtschaftlichen Schaden bei der Gegenseite einzufordern, sollte jedenfalls einen versierten Fachanwalt beauftragen. Dies, damit die Erfolgsaussichten einer Klage außergerichtlich geprüft werden, bevor hohe Verfahrenskosten anfallen. Nichts zu tun ist in dieser Situation schließlich sicherlich das Dümmste, was man tun kann?

Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt die Liquidation des Fonds an. Anleger des DEGI International sollen in den nächsten drei Jahren in halbjährlichen Tranchen ausbezahlt werden, die erste erfolgt hierbei im April 2012, wobei die Höhe der Zahlung aber noch ungewiss ist. Ist es hier sinnvoller, doch das Angebot der Allianz anzunehmen?

Dies sind die Daten, die ein Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht braucht, um Ihnen weiterhelfen zu können:

  • Datum des Kaufs und investierter Betrag,
  • Anzahl der Anteile,
  • Vermittler (Bank, Versicherungsvermittler),
  • Ggfs. Prospekte oder sonstige Unterlagen.

Das Kennenlernen ist bei uns kostenfrei. Über den Anfall von Gebühren unterrichten wir vorab. Geht aus unserer Sicht nichts, teilen wir dies mit, bevor hohe Gebühren anfallen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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