Delen Investment Group – Vertrieb ohne Prospekt?

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Nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diese  hinsichtlich der Delen Investment Group mit angeblichem Sitz in Brüssel den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Inhaberschuldverschreibungen der Royal Dutch Shell PLC sowie Aktien der Ant Financial und der Duracell in Deutschland anbietet, ohne dass ein Verkaufsprospekt veröffentlich wurde.

Wertpapiere, wie Aktien, dürfen nach Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung nur mit einem gebilligten Prospekt von einer Aufsichtsbehörde angeboten werden. Wertpapiere, wie Aktien, dürfen in Deutschland nur dann angeboten werden, wenn ein von der BaFin zuvor gebilligter Prospekt veröffentlich worden ist. Von der Delen Investment Group wurde für das Angebot derartiger Aktien kein Prospekt veröffentlich, so die BaFin.

Sofern ein Prospekt nicht veröffentlicht worden ist oder unvollständige oder falsche Angaben enthält, kann sich für ein Anbieter und Emittenten eine Haftung nach dem WPpG (Wertpapierprospektgesetz) ergeben.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht  stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann von der BaFin mit Geldbußen geahndet werden.

Möglichkeiten für Anleger der Delen Investment Group

Sollten Anlegern, ohne dass von der BaFin ein gebilligter Prospekt veröffentlicht worden ist, Inhaberschuldverschreibungen der Royal Dutch Shell PLC, bzw. Aktien der Ant Financial oder der Duracell von der Delen Investment Group bzw. deren Mitarbeitern angeboten worden sein, kann sich unter gewissen Bedingungen gegen den Anbieter und Emittenten ein Anspruch auf Erstattung des Erwerbspreises gegen Übernahme der Anlagen ergeben.

Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Auch in vielen Fällen werden Anleger von Mitarbeitern derartiger Gesellschaften telefonisch kontaktiert und ihnen wird, teilweise auch mit unseriösen Gewinnversprechen, der Kauf derartiger Aktien empfohlen. In derartigen Fällen kann, je nach Fallgestaltung auch eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung gegeben sein.

Auch eine Anlageberatung oder -vermittlung ist eine Finanzdienstleistung, die nur mit einer Genehmigung der BaFin erbracht werden darf. Im Falle, dass eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung unerlaubt betrieben wird, können sich ebenfalls Schadensersatzansprüche für einen Anleger ergeben.

Es ist auch denkbar, dass sich weitere Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die Kapital der Delen Investment Group für den Erwerb von Aktien, insbesondere der Royal Dutch Shell PLC, der Ant Financial und der Duracell, zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 13.01.2022


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