Delen Investment Group: Neuigkeiten- Es eilt! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Beim Anbieter Delen Investment Group mit Adresse in der Hanauer Landstraße 291 b, 60314 Frankfurt am Main (www.delen-investment.com) gibt es neue negative Erkenntnisse und Anleger sollten umgehend handeln, um ihr angelegtes Geld zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen

"Ins Rollen" brachte die negativen Erkenntnisse die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die mit Warnhinweis vom 19.11.2021 ausdrücklich vor der Delen Investment Group gewarnt und mitgeteilt hatte, dass sie gegen die Delen Investment Group, , ehemals Delen Finance, ermitteln würde wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte, weil die Delen Investment Group nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem KWG verfügen würde.  

Da der Anbieter somit ohne die erforderliche Erlaubnis arbeitet, sind die Anleger somit einem zumindestens unseriösen oder im widrigsten Fall sogar betrügerischen Anbieter "auf den Leim" gegangen, es ist somit leider auch völlig fraglich, ob die auf der Website von www.delen-investment.com gemachten Angaben, dass die Anleger z.B. Geld als Festgeld bei Banken im Ausland mit höherer Verzinsung anlegen könnten, überhaupt stimmen.

Schlimmer noch: Seit kurzem berichten diverse Anleger davon, das sie von angeblichen "Mitarbeitern" von Delen erneut angerufen und massiv dazu gedrängt werden/wurden, weitere, neue Investments, abzuschließen.

Wer Stand heute, auf die Website delen-investment.com klickt, sieht statt der Website eine Meldung "Service temporarily Unavailable" was ebenfalls nicht vertrauenserweckend ist und die Frage aufwirft, ob man bei der Delen Investment Group nicht eventuell schon "die Zelte abgebrochen" hat.

Was hier mit den Anlegergeldern passiert, ist völlig fraglich, d.h.  es ist unsicher, ob die Anlegergelder ordnungsgemäß angelegt werden.

Das sind schlechte neue Nachrichten für die Anleger, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend prüfen sollten, ob die Anlegergelder ordnungsgemäß angelegt wurden, denn inzwischen mehren sich diverse Fälle (z.B. Eurozins, Investfinans AB), in denen Anleger ebenfalls z.B. mit diversen "Festgeldanlagen" gelockt wurden, die Gelder aber dann gar nicht bei den Empfängerbanken angelegt, sondern gleich abgehoben und veruntreut wurden. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt bei der Delen Investment Group zwar die Unschuldsvermutung, betroffene Anleger sollten aber umgehend handeln und prüfen, was mit ihrem Geld passiert ist und ob dieses wirklich angelegt wurde.

Sollte das nicht der Fall sein,  so sollten die betroffenen Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, z.B. gem. § 826 BGB aber auch gegen Kontoinhaber und eventuell sogar gegen Banken, die Konten eingerichtet haben, hier können ebenfalls Ansprüche gem. § 826 BGB in Betracht kommen, aber auch Ansprüche z.B. wegen Verstoß gegen die Geldwäschevorschriften, Eile könnte aufgrund der obigen neuen Erkenntnisse leider geboten sein.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Anleger bei der RS-Versicherung.

Betroffene Anleger der Delen Investment Group können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.  



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema