Der Arbeitskampf

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Streiken – Was soll das?

Der Begriff Streik ist auch als Arbeitskämpfe bekannt. Dabei handelt es sich um kollektive Maßnahmen, die das Ziel haben, arbeitsrechtliche Beziehungen zu beeinflussen. Sie sind durch das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) geschützt, das sowohl die individuelle Vereinigungsfreiheit als auch die Koalitionsfreiheit von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden absichert. Ein zentrales Element ist die Tarifautonomie, die auch das Streikrecht umfasst.

Obwohl der Begriff „Arbeitskampf“ in verschiedenen arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzen erwähnt wird, gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts, beispielsweise im Tarifvertragsgesetz (TVG). Stattdessen basiert das Arbeitskampfrecht überwiegend auf Richterrecht, also auf durch Gerichtsentscheidungen geformten Regeln. Neben der Tarifautonomie stützen sich Arbeitskämpfe auch auf Vorschriften des Grundgesetzes und internationale Verträge.


Was ist erlaubt?

Trotz der kämpferischen Begrifflichkeit ist ein Arbeitskampf nicht auf die Vernichtung des Gegners gerichtet. Rechtmäßige Kampfziele sind tarifvertraglich regelbare Angelegenheiten, weshalb nur tariffähige Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen durchführen dürfen. „Wilde Streiks“ und politische Streiks sind demnach unzulässig.


Die Wahl der Arbeitskampfmittel ist grundsätzlich den Gewerkschaften und Arbeitgebern überlassen, solange sie rechtlich zulässig sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Zudem sollte der Arbeitskampf als letztes mögliche Mittel gelten hierzu zählen:

  • Streiks, Boykotte, Betriebsblockaden oder gemeinschaftliche Aktionen zur Störung des Betriebsablaufs durch Arbeitnehmer,

  • sogenannte „Flashmob-Aktionen“ als zulässige streikbegleitende Maßnahmen wurden durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) und auch durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 26. März 2014 – 1 BvR 3185/09 bestätigt.


David gegen Goliath? Paritätsprinzip!

Bereits zu biblischen Zeiten spielte der ungleiche Kampf klein gegen groß eine Rolle; David gegen Goliath. Beim Arbeitskampf der Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber schafft der Grundsatz der Parität diesbezüglich einen wichtigen Ausgleich, um die Kräfteverhältnisse anzupassen.

  • Paritätsprinzip: Tarifverträge sollen einen Machtausgleich schaffen, um soziale Schieflagen zu vermeiden.

  • Rolle der Gewerkschaften: Sie kämpfen für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.

  • Angleichung der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgebern.


Als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht vertreten ich Sie sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne unterstützen ich Sie bei Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen. 

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