Der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grund. 10 Konstellationen, in welchen dies ​möglich ist.

  • 4 Minuten Lesezeit

Der Gesellschafterausschluss bei der GmbH: Ein "heißes Eisen"

Der Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH ist ein komplexes und sensibles Thema, das sorgfältig behandelt werden muss. Dieser Prozess kann aus verschiedenen Gründen eingeleitet werden, insbesondere wenn das Verhalten eines Gesellschafters das Wohl der Gesellschaft gefährdet. Ein solcher Ausschluss kann jedoch erhebliche rechtliche Folgen haben und muss daher im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten durchgeführt werden.

Daher ist es ratsam, die Maßnahmen, die zu einem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH führen, gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt vorab zu überprüfen und zu besprechen.

In dem nachfolgenden Artikel sollen 10 Konstellationen aufgezeigt werden, bei deren Auftreten ein Gesellschafterausschluss aus wichtigem Grunde möglich ist.


Der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters aus "wichtigem Grund"

In Deutschland kann ein Gesellschafter aus einer GmbH aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und erfordert in der Regel eine gerichtliche Entscheidung. Hier sind zehn wichtige Gründe, die von der Rechtsprechung entwickelt und anerkannt wurden:

  1. Unzulässige, eigenmächtige Entnahme von Gesellschaftsmitteln: Wenn ein Gesellschafter ohne Erlaubnis oder Rechtfertigung Gelder oder andere Vermögenswerte der Gesellschaft entnimmt, kann dies einen wichtigen Grund für seinen Ausschluss darstellen.
  2. Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen: Ähnlich wie die unzulässige Entnahme von Gesellschaftsmitteln, kann auch die Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen einen wichtigen Grund für den Ausschluss eines Gesellschafters darstellen.
  3. Ungerechtfertigte, ehrenrührige Vorwürfe gegen Mitgesellschafter: Wenn ein Gesellschafter andere Gesellschafter ohne Grund beschuldigt oder beleidigt, kann dies ebenfalls einen wichtigen Grund für seinen Ausschluss darstellen.
  4. Grober Verstoß gegen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags: Wenn ein Gesellschafter wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags verstößt, kann dies einen wichtigen Grund für seinen Ausschluss darstellen.
  5. Verstoß gegen die gegenseitige Treuepflicht: Gesellschafter einer GmbH sind verpflichtet, im Interesse der Gesellschaft und der anderen Gesellschafter zu handeln. Ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Treuepflicht kann einen wichtigen Grund für den Ausschluss eines Gesellschafters darstellen.
  6. Illegale Verhaltensweisen: Wenn ein Gesellschafter sich illegal verhält, insbesondere wenn dieses Verhalten die Gesellschaft schädigt oder in Gefahr bringt, kann dies einen wichtigen Grund für seinen Ausschluss darstellen.
  7. Streitige Meinungsverschiedenheiten: Wenn ein Gesellschafter ständig streitige Meinungsverschiedenheiten verursacht, die den Betrieb der Gesellschaft stören oder behindern, kann dies einen wichtigen Grund für seinen Ausschluss darstellen.
  8. Nicht rechtzeitige Einlageleistung: Wenn ein Gesellschafter seine Einlage nicht rechtzeitig leistet, kann dies einen wichtigen Grund für seinen Ausschluss darstellen.
  9. Rechtsmissbrauch: Wenn ein Gesellschafter seine Rechte in einer Weise ausübt, die als rechtsmissbräuchlich angesehen wird, kann dies einen wichtigen Grund für seinen Ausschluss darstellen.
  10. Schädigung der Gesellschaft: Wenn das Verhalten eines Gesellschafters die Gesellschaft schädigt oder ihr Ansehen beeinträchtigt, kann dies einen wichtigen Grund für seinen Ausschluss darstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist und dass die genauen Umstände jedes Einzelfalls berücksichtigt werden müssen.


Rechtsfolgen eines Gesellschafterausschlusses in der GmbH

Der Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH kann verschiedene Rechtsfolgen haben. In der Regel führt der Ausschluss eines Gesellschafters zur Zwangseinziehung des Geschäftsanteils gemäß § 34 Abs. 2 GmbHG oder zur Zwangsabtretung an einen Mitgesellschafter, an die Gesellschaft selbst oder an einen Dritten. 

Die Rechtsfolge eines Gesellschafterausschlusses ist damit entweder der Untergang des Geschäftsanteils oder dessen Übertragung auf einen anderen Rechtsträger.


Fazit

Der Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. 

Es ist wichtig, die Rechtsfolgen eines solchen Ausschlusses zu verstehen um frühzeitig mögliche Nachteile von sich selbst und/oder von der Gesellschaft abzuwenden. 

Daher ist es unerlässlich, rechtlichen Rat einzuholen und sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen und um ungewollten Rechtsfolgen entgegen zu steuern. 

Gerne unterstützen wir Sie in solch einer auftretenden Konstellation.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Gesellschaft, Gläubiger, Liquidatoren, Behörden und den (Mit)Gesellschaftern. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, insbesondere in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


#VerstoßTreuepflicht #AusschlussGesellschafter #GesellschafterAusschluss #EinziehungGesellschaftsanteil #GmbH-Anteil #wichtigerGrund #GmbH #Gesellschafter #Gesellschafterstreit #FachanwaltGesellschaftsrecht #FachanwaltHandelsrecht #FachanwaltSteuerrecht #FachanwaltInsolvenzrecht #Rechtsanwalt #Anwalt #Spezialist #Fachanwalt

Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney ai

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema