Der BGH und das (Grund-)Recht auf Internet
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Dass das Internet nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken ist, stellt keine neue Erkenntnis dar. Das es inzwischen sogar zu den Existenzgrundlagen eines Verbrauchers gehört, ist allerdings neu. Dies hat der BGH letzte Woche in einem Grundsatzurteil klargestellt (Az: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12).
Der BGH entschied, dass bei einem Ausfall des Internetanschlusses Verbraucher grundsätzlich Schadenersatz für Nutzungsausfall verlangen können. Die Nutzung von Internet und E-Mail-Adresse, so die Richter, gehöre heutzutage auch bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage. Das Internet:
„ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit im privaten Bereich für die eigenverantwortliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist"
Könne ein Bürger nicht mehr das Internet nutzen, weil ein Fehler des Telekommunikationsanbieters vorliege, könne der Kunde dann grundsätzlich Schadenersatz für den Nutzungsausfall verlangen. Der Schadenersatz falle jedoch geringer aus, wenn der Kunde über ein internetfähiges Handy verfüge. Gegebenenfalls seien auch kleine Entschädigungen möglich. Bezüglich der konkreten Höhe, hat der BGH keine Aussage getroffen. Jedoch werden es keine allzu hohen Summen sein. Beim Ausfall des Internets muss entsprechend ein Prozentsatz des Monatstarifs zugrunde gelegt werden, so die Richter.
Anlass dieses Urteils war die Klage gegen das Telekommunikationsunternehmen „freenet", dessen DSL-Geschäft im Mai 2009 von dem Anbieter 1&1 übernommen wurde, da sie einen Fehler bei der Tarifumstellung machten und in der Folge ein Kunde zwei Monate lang das Internet, sein Festnetztelefon und Telefax nicht nutzen konnte. Der Kläger musste sich ein Mobiltelefon anschaffen und verlangte dann von 1&1 neben der Übernahme seiner Mehrkosten Schadenersatz von 50 Euro pro Tag. Für jeden Tag Ausfalls also 50,- Euro.
Der BGH entschied, dass der Kunde grundsätzlich Ersatz für den fehlenden Internetanschluss beanspruchen kann. Er lehnte jedoch einen Schadenersatzanspruch für Telefax und Festnetzanschluss ab. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Urteil und äußerte sich hierzu mit:
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist."
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