Der Blitzer ES 3.0 und die Beeinflussung durch LED-Scheinwerfer

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In Deutschland werden ca. 700 Blitzer vom Typ "ES 3.0" bei stationären und mobilen Radarfallen eingesetzt. Wie die Tagespresse und Zeitschriften aktuell berichten, gibt es offenbar ein großes Problem, das sich auf die Richtigkeit der Messungen auswirken kann, wie die "Auto Bild" in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt. "Mehrere Gutachten hätten ergeben, dass das Messgerät ES 3.0 bei Fahrzeugen mit eingeschaltetem LED-Licht möglicherweise falsche Werte liefert. Laut „Auto Bild“ wurden bereits zu Verfahren eingestellt oder wegen dieser Problematik Geldbußen reduziert.

LED-Licht verwirrt Blitzersensoren

Der Grund: Das seit 2006 zugelassene Blitzer-System benötigt auf seiner Messstrecke eine gleichbleibende Helligkeit am Fahrzeug, um verlässliche Werte für die gemessene Zeit und die Strecke der Vorbeifahrt am Blitzer zu erhalten. Als das Messsystem im Jahr 2006 die Zulassung erhielt, war gepulstes LED-Licht bei Serienfahrzeugen noch nicht bekannt. Deshalb sei bei der Gerätekonzeption noch nicht berücksichtig worden, ob und wie sich das gepulste LED-Licht auf den Messvorgang beim ES 3.0 auswirkt.

Angeblich stellt die Zulassungsbehörde, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), wegen der aufgeworfenen Problematik das Verfahren derzeit auf den Prüfstand.

Allerdings hat die PTB in gewohnter Manier der eigenen Unfehlbarkeit bereits darauf hingewiesen, dass die Erkenntnisse zur LED-Lichtproblematik keinen Einfluss auf die Messwertbildung haben.

So wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis das erste Oberlandesgericht entscheidet, dass das bekannte Problem keine Auswirkungen auf die Zulassung des Messgerätes und daher auch nicht auf die Behandlung als standardisiertes Messverfahren habe.

Bis dahin kann es sich aber lohnen, die existenten Zweifel in Einspruchsverfahren vorzutragen und so zu möglichen Verfahrenseinstellungen oder Reduktion der Geldbuße in den nicht mehr punkterelevanten Bereich zu gelangen.

Bei ES3.0 handelt es sich bislang um das einzige Messgerät, bei dem die vollständige digitale Dokumentation des Messvorgangs aufgezeichnet wird und ausgewertet werden kann, so dass die eigenständige Auswertung der Rohmessdaten der betroffenen Einzelmessung durch einen geeigneten Sachverständigen als wichtiger Teil der Verteidigungsstrategie zu empfehlen ist. Diese Auswertung der Messdaten würde dann auch in jedem Einzelfall eine etwaige Beeinflussung des Messwerts durch LED-Scheinwerfer aufdecken und das Gericht kann gezwungen werden, sich mit dem etwaigen Messfehler auseinanderzusetzen.

Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt Menschen in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren.    


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