Der Brief von der Polizei - was nun?

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Bewahren Sie zu allererst Ruhe. 

Eine Vorladung von der Polizei ist Ausfluss rechtlichen Gehörs. Das heißt: Sie können als Beschuldigter zu einem möglichen Tatvorwurf Stellung nehmen, müssen dies jedoch nicht. Als Beschuldigter können Sie jederzeit zu den Tatvorwürfen schweigen.

Ich empfehle Ihnen in einer solchen Situation zeitnah Kontakt zu einem Strafverteidiger/einer Strafverteidigerin aufzunehmen, um möglichst schnell Einsicht in die Akte nehmen zu können und den Sachverhalt mit Ihnen zu besprechen. Im Anschluss kann dann immer noch eine Stellungnahme erfolgen. Meine Erfahrung zeigt, dass vorschnelle Angaben bei der Polizei häufig nicht zielführend sind, weil die Ermittlungsbehörden Ihnen gegenüber einen Wissensvorsprung verfügen. Häufig wissen Mandanten überhaupt nicht, warum sie in einer Angelegenheit vorgeladen werden. Es ist daher ratsam sich zunächst mit Ihrem Strafverteidiger/Ihrer Strafverteidigerin den gleichen Informationsstand zu erarbeiten.


Hier auf meinem Profiund auch auf unserer Kanzleiwebsite finden Sie Verhaltenshinweise für verschiedene Situationen: Tipps bei einer Durchsuchung, Verhaltenshinweise für den Fall einer Verhaftung, Was ist zu tun, wenn man Post vom Gericht erhalten hat. Sie stellen Empfehlungen dar, die ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen aus der Praxis gebe.

Sie sind keine verbindliche Rechtsberatung. Jeder Fall ist einzigartig. Kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren noch heute einen Termin für eine Rechtsberatung in ihrem konkreten Fall.

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