Was tun bei einer Verhaftung?

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Die oberste Prämisse ist: Ruhe bewahren!


Sie sind selbst betroffen?

Bestehen Sie auf Ihrem Recht, umgehend eine Strafverteidigerin/einen Strafverteidiger anrufen zu dürfen (Notfallnummer Rechtsanwälte Sachse & Sachse 0178/1021805).  

Schweigen Sie zu etwaigen Tatvorwürfen und lassen Sie sich auch nicht in ein vermeintlich lockeres Geplauder mit den Beamten verwickeln. Hier gilt: Schweigen ist Gold! 

Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und versuchen Sie nicht, zu fliehen.

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Sie sind nicht zur Unterschrift verpflichtet.


EinAngehöriger/Freund ist betroffen?

Kontaktieren Sie umgehend eine Strafverteidigerin/einen Strafverteidiger (Notfallnummer Rechtsanwälte Sachse & Sachse 0178/1021805).

Halten Sie den Namen und das Geburtsdatum Ihres Angehörigen/Freundes bereit.

Schreiben Sie sich die Polizeidienststelle und nach Möglichkeit das Aktenzeichen auf.


Wir lassen unsere Mandanten und ihre Angehörigen/Freunde in dieser belastenden Situation nicht allein und kämpfen für sie.


Hier auf meinem Profiund auch auf unserer Kanzleiwebsite finden Sie Verhaltenshinweise für verschiedene Situationen. Sie stellen Empfehlungen dar, die ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen aus der Praxis gebe.

Sie sind keine verbindliche Rechtsberatung. Jeder Fall ist einzigartig. Kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren noch heute einen Termin in unserer Kanzlei in Rosenheim für eine Rechtsberatung in ihrem konkreten Fall.

0178/1021805

kanzlei@sachse-sachse.de


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