Sie haben Post vom Gericht erhalten?

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Wenn die Ermittlungen gegen Sie abgeschlossen sind und sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft nach Aktenlage die gegen Sie erhobenen Vorwürfe bestätigt haben, wird die Staatsanwaltschaft gegen Sie Anklage erheben oder den Erlass eines Strafbefehles beantragen.


Es wurde Anklage erhoben?

Es wird zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommen.

Spätestens nun sollten Sie sich an eine Strafverteidigerin/einen Strafverteidiger wenden um Kenntnis vom Akteninhalt zu erlangen und die Verteidigungsstrategie zu besprechen.


Es erging ein Strafbefehl?

Das Strafbefehlsverfahren ermöglicht eine einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil.

Der Strafbefehl kann durch Nichtanfechtung rechtskräftig werden. Nur bei rechtzeitiger Einspruchseinlegung kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung.

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, drängt die Zeit:

  • Sollte innerhalb der 2-wöchigen Einspruchsfrist kein Einspruch eingelegt werden, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Setzen Sie sich also mit einer Strafverteidigerin/einem Strafverteidiger in Verbindung, um den Strafbefehl und einen möglichen Einspruch dagegen zu besprechen.

Ein Einspruch kann auch auf die Rechtsfolge beschränkt werden, wenn die Höhe des ausgesprochenen Tagessatzes nicht Ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht. In diesem Fall könnte eine Abänderung der Rechtsfolge auch im Beschlusswege ohne eine mündliche Hauptverhandlung erfolgen.

Hier auf meinem Profiund auch auf unserer Kanzleiwebsite finden Sie Verhaltenshinweise für verschiedene Situationen. Sie stellen Empfehlungen dar, die ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen aus der Praxis gebe.

Sie sind keine verbindliche Rechtsberatung. Jeder Fall ist einzigartig. Kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren noch heute einen Termin für eine Rechtsberatung in ihrem konkreten Fall.

0178/1021805

kanzlei@sachse-sachse.de


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