Vorladung vom Jugendamt/Brief vom Jugendamt erhalten?

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Die Situation:

Sie haben ein Schreiben des örtlichen Jugendamts erhalten. Darin heißt es z.B. , dass man "aufgrund mitgeteilter Bedenken" ein "persönliches Beratungsgespräch im Interesse Ihres Kindes mit Ihnen führen" möchte. Ihr Kind soll mit? Sie wurden angeschrieben, das andere Elternteil aber nicht? Sie sind verwundert, haben bestenfalls eine dunkle Ahnung, um was es gehen könnte und sind besorgt? Dann lesen Sie weiter:

Wie verhalte ich mich?

Rufen Sie beim JA an und fragen nach, um was es geht. Vermutlich wird man Ihnen „aus Datenschutzgründen“ keine Antwort geben wollen. Dann nehmen Sie einen Termin wahr; beachten Sie, dass man Sie überraschen will. Machen Sie sich Notizen! Nehmen Sie Ihren Partner oder einen Beistand (Freund, Freundin) mit. Ihr Kind müssen Sie nicht mitbringen, überlegen Sie aber, ob das nicht besser ist. Spätestens jetzt muss das JA Ihnen mitteilen, um was es geht. Wenn Sie nicht mehr weiter mit der Mitarbeiterin sprechen möchten, beenden Sie das Gespräch höflich und sagen, dass Sie eigenen Rat einholen und sich zeitnah wieder melden würden. Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, beim Jugendamt zu erscheinen.

Mögliche Gründe für ein solches Gespräch können sein:

  • Ihr Kind macht in der Schule keinen guten Eindruck, ist etwa extrem nachlässig, wirkt krank oder hungrig (Verdacht der Verwahrlosung);
  • Ihr Kind verhält sich untypisch aggressiv oder weint sehr schnell (Verdacht häuslicher Gewalt);
  • Ihr Kind verhält sich altersunangemessen sexualisiert, fasst andere Kinder oder Erzieher, Lehrer sexualisiert an, zB. Griff zwischen die Beine oder an die Brüste (Verdacht des sexuellen Missbrauchs).  

Das JA ist verpflichtet zu handeln, wenn es einen entsprechenden Hinweis erhält, § 8a SGB VIII.

Was tun, wenn es nicht gut läuft?

Wenn Sie

  • mit dem Angang der JA-Mitarbeiterin überfordert sind oder
  • Sorge haben, die Kontrolle über die (angedrohten) Maßnahmen des JA zu verlieren oder
  • Sie die Vorwürfe für überzogen oder unbegründet halten,

melden Sie sich bei uns. Für Sie wichtig: Jugendämter drohen sehr schnell damit, dass Ihr Kind „in Obhut genommen“, Ihnen also weggenommen werde – das ist falsch, vor allem muss das JA vorher einen gerichtlichen Beschluss herbeiführen und in diesem Verfahren spätestens können Sie sich selbst oder über einen Anwalt äußern. Eine Inobhutnahme ohne Gerichtsbeschluss kommt nur in Betracht,

  • wenn Ihr Kind darum bittet (selten) oder
  • wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl besteht. Diese entbindet das JA nicht von der Einholung eines Beschlusses, in wenigen Ausnahmefällen kann das JA aber erst das Kind holen und dann den Beschluss (und nicht umgekehrt) einholen.

Wenn Sie eine solche Vorladung erhalten haben, rufen Sie direkt an oder melden sich per Mail oder WhatsApp. Wir können im Vorwege bereits besprechen, wie Sie sich am besten verhalten, gerade dann, wenn Sie eine Ahnung haben, worum es gehen könnte.


Dr. Daniel Kötz ist seit über 25 Jahren Rechtsanwalt und befasst sich seither umfassend mit dem Medienstrafrecht und angrenzenden Familienrecht. Er hilft Familien und Jugendlichen bei der Bewältigung strafrechtlicher Vorwürfe.

Foto(s): Frank Beer u.a.

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