Der Gesellschafterstreit: Facts, Law and Strategy

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Sie haben vor längerer Zeit (oder vielleicht noch gar nicht so lange her) gemeinsam mit einem Partner (oder auch mehreren) eine GmbH, GbR (oder andere Gesellschaftsform) gegründet? Damals, als Sie sich noch gut verstanden haben und gemeinsame Ziele hatten.


Und jetzt läuft das alles nicht mehr so richtig. Ihr Partner kommt seinen Pflichten als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer nicht mehr nach, verwendet Teile des Gesellschaftsvermögens eigenmächtig für eigene private Interessen, baut nebenbei ein Konkurrenzunternehmen auf oder wirft Ihnen entsprechendes vor? Oder Sie haben einfach nicht mehr die gleichen Ziele und Interessen.


Dann ist es vielleicht an der Zeit, sich Hilfe von außen zu holen und einen Profi einzuschalten. Jemanden, der in dieser schwierigen Situation an Ihrer Seite steht und Sie auf diesem "teuflischen Spielfeld" rechtlich und auch strategisch berät und unterstützt.


Wie wird ein vernünftiger Anwalt vorgehen?


1. Sachverhalt ermitteln (Facts)


Ich weiß, Sie halten es für überflüssig, denn Sie wissen ja, was vorgefallen ist. Aber das reicht nicht. Ihr Anwalt muss es auch wissen, und zwar zuverlässig.


Mit einem schlichten „Mein Mandant sagt, …“  lässt sich kein Prozess gewinnen. Vielmehr muss der Anwalt zuverlässig klären, was genau vorgefallen ist, was sich davon beweisen lässt und wie die vertragliche Situation im einzelnen aussieht.


Mehrheitsverhältnisse, Stimmrechte, Kundenkontakte, Know-how? ... Glauben Sie mir, ein erfahrener Anwalt findet da häufig Aspekte, an die Sie nicht gedacht haben.


Seien Sie dabei aber ehrlich gegenüber Ihrem Anwalt. Es ist nicht gut, wenn erst im Prozess herauskommt, dass auch Sie das eine oder andere Mal in die Gesellschaftskasse gegriffen haben, um Ihren privaten Porsche oder die „geile Gucci Bag“ zu finanzieren. …


2. Rechtslage klären (Law)


Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer aufgrund des Gesellschaftsvertrages oder kraft Gesetzes? 


Haben Sie oder Ihr Partner gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen und reicht das betreffende Fehlverhalten aus, um daraus entsprechende rechtliche Konsequenzen zu ziehen? Was sagt die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen?


Das muss man zunächst einmal objektiv und mit rechtlichem Sachverstand klären, bevor man dann entsprechende Konsequenzen daraus zieht.


3. Eine Strategie entwickeln (Strategy)


Die meisten Anwälte, zumal Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, kennen das einschlägige Arsenal:  Einberufen einer Gesellschafterversammlung, Abberufung des Gegners als Geschäftsführer, Ausschluss als Gesellschafter, Einziehung des Geschäftsanteils und so weiter und so weiter.


Aber welches Mittel, welche Strategie ist in Ihrem Fall die richtige? Das muss man sich mit Sachverstand und Fingerspitzengefühl genau überlegen. Blind los zu schlagen, ist selten die richtige Strategie, Rache selten der richtige Ratgeber. Sieg um jeden Preis ist gefährlich. Denn Sie müssen immer im Auge behalten, dass die „Kollateralschäden“ nicht zu groß werden. Was nützt ein jahrelanger Gerichtsprozess, wenn am Schluss nur noch verbrannte Erde übrig bleibt, sprich die Gesellschaft kaputt (insolvent) ist?


Man könnte hier Parallelen zu aktuellen politischen und kriegerischen Auseinandersetzungen ziehen, aber das erspare ich uns an dieser Stelle. Denn dieses Feld ist noch viel verminter als der Gesellschafterstreit.


Um aber trotzdem im Bild zu bleiben: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, wie es mit Ihrer „Kriegskasse“ aussieht. Gesellschafterstreitigkeiten, die vor den Gerichten ausgetragen werden, können sich sehr lange hinziehen. Das kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern natürlich auch Geld. Können Sie das durchhalten, und wenn ja, wie lange? Seien Sie auch in diesem Punkt ehrlich gegenüber Ihrem Anwalt, denn nur dann kann er gemeinsam mit Ihnen die für Sie richtige Strategie entwickeln.


Darin, gemeinsam mit Ihrem Anwalt den richtigen Weg zu finden, liegt die „Kunst der Kriegsführung“, um noch einmal diese Terminologie aufzugreifen.


Mehr noch als bei anderen rechtlichen Auseinandersetzungen gilt für den Gesellschafterstreit: Anwalt und Mandant müssen zusammenpassen. Wollen Sie verhandeln oder prozessieren? Darüber müssen Sie sich, nach Klärung von Sachverhalt und Rechtslage, gemeinsam abstimmen und eine Strategie entwickeln.


Das ist, um dieses abgedroschene Juristenwort an dieser Stelle zu strapazieren, eine durchaus „spannende“ Sache. Bei allem Ärger und Stress, den ein solcher Streit für alle Beteiligten häufig natürlich auch bedeutet.



Dr. Wolfgang Gottwald

Rechtsanwalt

Foto(s): wogo

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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