Der Impfausweis – vom langweiligen Gesundheitszeugnis zum begehrten Fälschungsobjekt

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Durch die immer rigideren Maßnahmen der Corona-Politik hat sich der unscheinbare gelbe Impfausweis zu einem begehrten Büchlein gemausert. Kein Wunder, kriegt man doch durch ihn seine eigentlich grundgesetzlich verbrieften Rechte zurück und kann wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Doch genau das wollte der Gesetzgeber ja verhindern. Was bringen die schönsten Schikanen und Einschränkungen, wenn der Bürger einfach und vor allem nahezu gefahrlos „nachhelfen“ und den Verlust seiner Rechte wieder erschleichen kann?

Bis zum 24.11.2021 war der Impfpass als sogenanntes Gesundheitszeugnis „privilegiert“. Eine Strafbarkeit kam nur dann in Betracht, wenn er gefälscht und zusätzlich noch gebraucht, also benutzt wurde. Die Benutzung war darüber hinaus nur dann strafrechtlich relevant, wenn sie gegenüber Behörden oder Versicherungsgesellschaften erfolgte.

 Sinn- und Zweck der Neuregelungen in den §§ 275ff. StGB ist aber, daß der Gebrauch eines falschen Ausweises auch dort, wo der Gesundheitsstatus bisher keine Rolle spielte, strafbar wird – nämlich in Gaststätten, Diskotheken, Theatern, Museen etc. Daher erstrecken sich die §§ 275ff. StGB in ihrer Neufassung ganz allgemein auf die Täuschung des Rechtsverkehrs.

Um die Strafandrohung noch überdies zu verstärken, ist nun auch keine Sperrwirkung mehr gegenüber der „gewöhnlichen“ Urkundenfälschung mehr gegeben; neben der Strafbarkeit nach den §§ 275ff StGB greift also in manchen Fällen auch § 267 StGB, und dieser sieht bei einer Höchststrafe von bis zu 5 Jahren einen deutlich höheren Strafrahmen vor.

Dennoch boomt der Markt für falsche Impfausweise – offenbar besteht trotz großangelegter Impfkampagnen ein hoher Bedarf…

Die Strafverfolgungsbehörden reagieren hierauf mit der vollen Härte des Rechtsstaates. In der Regel geht mit dem Verdacht der Straftat nach den neuen §§ 275ff. StGB ein Durchsuchungsbefehl einher, also ein Besuch der Polizei in der Wohnung – meist zur Unzeit in den frühen Morgenstunden – mit dem Ziel, Beweise zu sichern. Hierzu gehören neben dem Impfausweis selbst auch Mobiltelefone und alle Gegenstände, die mit der Erstellung gefälschter Impfausweise bzw. -zertifikate in Zusammenhang stehen, also Stempel, Aufkleber etc.

Durch die Neufassung des Gesetzes stehen verschiedene Tatbestände bereit, um ein illegales Vorgehen zur Wiedererlangung der Grundrechte bzw. zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so gefährlich wie möglich zu machen. Das führt dazu, daß es mitunter schwierig ist, das Strafmaß zu bestimmen, da je nach Einzelfall eine Urkundenfälschung, die Fälschung eines Gesundheitszeugnisses oder eine Tateinheit beider Fälle vorliegen kann, wobei die Urkundenfälschung, wie oben geschildert, deutlich härter bestraft wird.

Im Falle eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie daher unbedingt die „goldenen Regeln“ eines jeden Strafverfahrens beachten:

  1. Schweigen ist Gold!

Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu den ihm eröffneten Vorwürfen zu schweigen! Hiervon sollte er immer Gebrauch machen, bis er sich anwaltliche Hilfe geholt hat und den Wissensvorsprung der Ermittlungsbehörden ausgleichen konnte. Und Schweigen heißt Schweigen! Auch im freundlichen Gespräch mit der Polizei geäußerte Sätze werden im Verfahren vorgehalten werden! Also: Schweigen!

  1. Niemals allein zur Polizei!

Sie sind der Letzte, der von den Ermittlungen gegen Sie erfährt. Zeugen wurden vorher vernommen, Beweise gesichert. Die Polizei hat also einen erheblichen Wissensvorsprung, den Sie ohne Akteneinsicht nicht aufholen können. Die Akte kriegen Sie aber nur über den Anwalt.

Wenn Sie also Waffengleichheit wollen, müssen Sie schnellstmöglich zu einem Strafverteidiger!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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