Im Schwimmbad mit falschem Impfausweis erwischt?

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie wollten endlich wieder ins Schwimmbad, und haben dazu, da dort an den Eingängen jetzt die Impfausweise kontrolliert werden, einen falschen Impfausweis benutzt und sind erwischt worden?

Sie fragen sich, angesichts des mittlerweile undurchdringlichen Dickichts der aktuellen oder veralteten „Regelungen“ und „Maßnahmen“ zur „Corona-Bekämpfung“, was Ihnen jetzt blüht, und wie Sie sich verhalten sollten?

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

- Wie die Rechtslage zum Thema Impfpassfälschung momentan aussieht

- Wann es sich rechtlich um eine Fälschung handelt

- Welche Vorwürfe erhoben werden können

- Wie die Vorwürfe rechtlich zu bewerten sind

- Welche Strafen drohen

- Was Sie tun sollten


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Wie sieht die Rechtslage zum Thema Impfpassfälschung momentan aus?

Ohne einen Impfausweis, der (momentan) zwischen 2 und 4 Impfungen gegen Covid-19 aufweisen muss, ist man seit Ende 2020 vom gesellschaftlichen Leben in Deutschland so gut wie komplett ausgeschlossen. Es ist also nicht verblüffend, dass die Zahl der sichergestellten Impfpassfälschungen seither explodiert ist, zumal deren Verwendung im täglichen Leben bis vergangenen November kaum strafrechtlich relevant war. Doch der Gesetzgeber hat schnell geblickt, dass man, wenn man sich nicht lächerlich machen will, drakonische Gesetze nur durchbringen kann, wenn man auch drakonische Strafen androht. Seit 24.11.2021 ist daher die Gesetzesverschärfung in Kraft, die nun fast jeglichen Umgang mit gefälschten Impfausweisen mit Geld- oder Gefängnisstrafe bedroht.


Wann handelt es sich rechtlich um eine Impfpassfälschung?

Bei Verdacht auf eine Fälschung – also wenn aus irgendwelchen Gründen die Echtheit ihrer Covid-Impfeinträge angezweifelt wird, wird Ihr Ausweis eingezogen und geprüft. Bei einer solchen Prüfung gilt alles als Fälschung, was nicht so entstanden ist, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Das heißt folgendes:

Jeder Impfeintrag, der nicht für Sie durch einen Arzt gemacht wurde (der dies auf Nachfrage bestätigt), ist strafbar und wird neuerdings als „Impfbetrug“ bezeichnet, ein Wort, dass allerdings bislang im Strafgesetzbuch nicht existiert.


Welche Vorwürfe können bei Nutzung eines falschen Impfausweises erhoben werden?

Wenn man Sie – im Schwimmbad, im Restaurant, im Kino, im Baumarkt, oder wo auch immer Sie sich, je nach Bundesland, als Ungeimpfter nicht mehr aufhalten dürfen – mit einem gefälschten Impfpass erwischt, kommt unter Umständen einiges auf Sie zu. 

Es können Ihnen erfahrungsgemäß Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen gemäß § 277 StGB, sowie Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 279 StGB vorgeworfen werden. Es ergeht ein entsprechender Strafantrag gegen Sie, und Sie erhalten in aller Regel eine schriftliche Vorladung der Polizei.

Gleich vorweg: Sie müssen dieser Vorladung nicht nachkommen, und sollten es in Ihrem eigenen Interesse auch nicht.


Wie sind diese Vorwürfe rechtlich zu bewerten?

Der Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) ist enger gefasst, als das Wort vielleicht vermuten lässt, und lässt sich bei gefälschten Impfausweisen eigentlich gar nicht anwenden. Er ist im vergangenen Jahr, vor der Gesetzesverschärfung, gerne genutzt worden, da Urkundenfälschung härter bestraft wurde als der hier eigentlich greifende speziellere Straftatbestand, nämlich die Fälschung eines Gesundheitszeugnisses (§ 277 StGB). Dieser war außerdem nur gegenüber Versicherungen und Behörden strafbar.

Das ist jetzt anders: Die Ausstellung, und auch die Nutzung falscher Gesundheitszeugnisse im öffentlichen Raum („zur Täuschung im Rechtsverkehr“) sind nunmehr strafbar.


Welche Strafen drohen, wenn man mit einem falschen Impfausweis erwischt wird?

Für das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen gemäß § 277 sind nunmehr Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vorgesehen. In besonders schweren Fällen, etwa als Mitglied einer Bande, drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Für den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 279 droht ebenfalls Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei den allermeisten Fällen handelt es sich nicht um bandenmäßig organisierte Berufsfälscher, sondern um bisher unbescholtene Bürger, die sich gegen Geld einen falschen Impfausweis oder Impfeintrag besorgt haben, um ihr Leben weiter führen zu können. Dafür ist keine Freiheitsstrafe zu erwarten.


Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen einer Impfpassfälschung bekommen habe?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei im Zusammenhang mit einem gefälschten Impfausweis erhalten haben, gelten die beiden goldenen Regeln des Strafrechts:

1. Schweigen ist Gold. 

Sie haben als Beschuldigter ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Wenn Sie dieses in Anspruch nehmen, darf Ihnen das nicht negativ ausgelegt werden. Machen Sie davon Gebrauch, und äußern Sie sich nicht zur Sache. Gehen Sie nicht zu Anhörungen der Polizei.

2. Ab zum Anwalt!

Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich mit diesem neuen Thema auskennt. Gerade in Fällen wie diesem, wo die Gesetzeslage noch neu und unübersichtlich ist, sind die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung sehr gut. Einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung sollten Sie aus diesem Grund ebenfalls nicht akzeptieren und mit Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers dagegen vorgehen.

Als allererstes wird Anwalt Akteneinsicht beantragen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, sowie die Beweislage prüfen, und darauf aufbauend eine möglichst erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln. Im besten Fall kann die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Andernfalls wird der Anwalt Sie vor Gericht vertreten und dort gegebenenfalls auf einen Freispruch plädieren.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig. Nutzen Sie das Kontaktformular oder wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns, gern auch über WhatsApp. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos und unverbindlich.

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