Der Kronkorken-Hauptgewinn: Wer gewinnt das Auto?

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Das Landgericht Arnsberg musste im „Kronkorken-Fall“ entscheiden, wem der Hauptgewinn aus dem Gewinnspiel der Brauerei Krombacher zusteht. Der Gewinner des Kompaktklasseautos erlitt hierbei eine Niederlage und musste der Klägerin einen Teil des Geldes aus dem Verkauf des gewonnenen Wagens zahlen.

Die Klägerin hatte sich im Mai 2015 zu einem Ausflug mit 4 Freunden am Edersee verabredet. Sie reisten dort gemeinsam an und kauften vorher zwei Kästen Bier, die mit Gewinnspiel-Kronkorken verschlossen waren. Hierbei war vereinbart, dass die Kosten, die einer der Freunde zunächst vorstreckte, später geteilt werden sollten.

Die Flaschen tranken sie anschließend gemeinsam und warfen die Kronkorken nach dem Öffnen achtlos auf die Tischmitte. Dem Beklagten fiel als einzigem auf, dass ein Kronkorken anders als die anderen aussah und fischte ihn heraus. Es handelte sich hierbei um den Kronkorken, auf dem das Symbol des Hauptgewinnes abgebildet war. Diesen löste er anschließend gegen das Auto ein.

Die Klägerin, die mit am Tisch saß, forderte 1/5 des Gewinns, umgerechnet 5736 €. Das Angebot des Beklagten, ihr eine Wiedergutmachung in Höhe von 1000 € zu zahlen, schlug sie aus. Stattdessen sprach die Kammer ihr nun 4268 € zu.

Es bleibt abzuwarten, ob es hierbei bleibt, denn beide Parteien können noch in Berufung gehen.

Urteil des Landgericht Arnsberg vom 02.03.2017

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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin.



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