Der Kuckuck, seine Kinder und die anderen Vögel

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Wer die Mutter ist, weiß man, wer der Vater ist, weiß man nicht immer. Das soll sich endlich ändern. Es geht um das Kind und es geht um viel Geld. Derjenige, der das Kind in die Welt gesetzt hat, soll Unterhalt zahlen.

Dabei muss nach einem Gesetzesvorschlag die Mutter mithelfen, und zwar dann, wenn der „Scheinvater“ geleisteten Unterhalt vom „richtigen“ Vater zurückverlangt. Er hat nach der anstehenden gesetzlichen Änderung einen Anspruch auf Auskunftserteilung durch die Mutter über den tatsächlichen Vater.

Aber auch dieser wird künftig besser geschützt. Nur für zwei Jahre rückwirkend vor Einleitung des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens durch den Scheinvater kann er zur Kasse gebeten werden.

Dies ist allerdings noch nicht die aktuelle Rechtslage. Es gibt lediglich einen entsprechenden Gesetzentwurf, den das Justizministerium in die Regierung eingebracht hat und der noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Mit zu großen Verzögerungen ist allerdings nicht zu rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich schon mit Beschluss vom 24. Februar 2015 entschieden, dass zu dieser Auskunftserteilung eine Änderung der Gesetze erforderlich wird.

Es geht jetzt um eine Neuregelung des § 1607 BGB, der einen Auskunftsanspruch des so genannten Scheinvaters gegen die Mutter des Kindes auf Benennung des mutmaßlichen leiblichen Vaters regelt. Mit einer Ausnahmeregelung wird wohl der Mutter noch eine Hintertür offengehalten, nämlich für solche Fälle, in denen im Hinblick auf „das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mutter“ diese eine solche Auskunft ausnahmsweise nicht schulden soll, wenn ihr dies aufgrund besonderer Umstände unzumutbar wäre. Welche Umstände das sein könnten, ist noch nicht klar.

Auch zum Namensrecht soll es übrigens bei dieser Gelegenheit Änderungen geben. Personen, denen der Name eines Stiefelternteils erteilt wurde, sollen mit ihrer Volljährigkeit diesen Namen wieder ablegen und ihren früheren Namen wieder annehmen können.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Fischer, Leipzig, Fachanwalt für Familienrecht


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