„Der Marsianer“-Abmahnung für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben eine „Der Marsianer“-Abmahnung erhalten? Machen Sie sich keine Sorgen, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere von der Kanzlei Waldorf Frommer. Auch die Kanzlei Waldorf Frommer hat ihren Kanzleisitz in München, wir kennen sie daher bestens und wissen genau, was zu tun ist.

Wie helfen wir Ihnen?

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung und gehen auf all Ihre Fragen ein, sodass wir den besten Weg finden, um Sie erfolgreich zu verteidigen.

Ferner erklären wir Ihnen die aktuelle Rechtsprechung des BGH, wonach man kurz gefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine Alternative zu der dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.

Unser Ziel bei einer „Der Marsianer“-Abmahnung für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer:

Wir versuchen, den Vergleichsbetrag so gering wie möglich auszuhandeln, in manchen Fällen sogar bis zu 0 Euro!

Was verlangt Waldorf Frommer von mir?

1) Schadensersatz und Anwaltskosten

In einer aktuellen „Der Marsianer“-Abmahnung verlangt die Kanzlei in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 915,00. Der Schadenersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der von ihrer Mandantschaft als Gebühr für das weltweite und unbegrenzte Onlinestellen des Films zu zahlen wäre (sogenannte Lizenzanalogie).

2) Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Sie sollen sich gegenüber dem Rechteinhaber verpflichten, es künftig zu unterlassen, den Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ öffentlich zugänglich zu machen oder zugänglich machen zu lassen. Sollten Sie dagegen verstoßen, so droht Ihnen eine hohe Vertragsstrafe.

Was sollten Sie bei einer „Der Marsianer“-Abmahnung für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer tun und was nicht?

  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Überweisen Sie nichts!
  • Werden Sie tätig!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf!
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Was tun wir bei einer „Der Marsianer“-Abmahnung für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer „Der Marsianer“-Abmahnung für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Achtung

Sie müssen nicht in allen Fällen Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen. Sollten Sie zum Beispiel zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften.

Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer anerkennen.

Wenn Sie jedoch als Täter nicht haften, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Christian Giese

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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