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„Der Marsianer“-Abmahnung - Waldorf Frommer | Tipps und Tricks zur Abmahnung

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Die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vermeintliche Urheberechtsverletzungen am Filmwerk „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ ab. Wer eine solche erhalten hat, kann nicht mit Gewissheit ausschließen, dass über seinen Anschluss der vorbenannte Film heruntergeladen wurde. Sei es versehentlich von ihm selbst oder von einem Dritten.

Der Film stammt vom Meisterregisseur Ridley Scott, der auch für monumentale und die Filmgeschichte prägende Filme wie „Blade Runner“, „Alien“ oder „Hannibal“ verantwortlich ist. Ob „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ in diese Kategorie einzuordnen ist, ist mehr als fraglich.

Auf dem Mars wird der Astronaut Mark Watney – gespielt vom Matt Damon – während einer Mission verletzt, dort aufgrund einer Fehlmeldung seines Raumanzuges von der Besatzung zurückgelassen und überlebt auf dem feindlichen Planeten trotz größter Widrigkeiten. Am Ende wird er es sogar zur Erde zurück schaffen, wer hätte das gedacht? Es ist augenfällig, dass sich Hollywood in letzter Zeit immer öfter mit dem Thema Weltraum beschäftigt. Bisweilen werden auch gute Filme wie „Interstellar“ oder „Gravity“ produziert.

Wer nun eine Abmahnung erhalten hat, sollte seine Strategie für die nächsten Jahre festlegen. Entweder man nimmt sich der Sache an und setzt sich mit der Kanzlei Waldorf Frommer qualifiziert auseinander, oder man stellt sich gegenüber Waldorf Frommer tot.

Die erste Vorgehensweise sollte man nicht ohne Zuhilfenahme eines auf das Rechtsgebiet Rechtsanwalts versuchen. Denn auch wenn man in Foren wissenswertes zu dem Thema „Abmahnung“ erfährt, kann erst der Anwalt das Wissen an den richtigen Stellen gegenüber dem Gegner anbringen oder sich jenes für ein späteres Verfahren vorbehalten, falls ein Gerichtsverfahren vom Mandanten ausdrücklich gewünscht wird. Die Vorgehensweise des Aussitzens hat für viele Abgemahnte seinen Charme, da man sich eines lästigen Problems nicht annehmen muss und anscheinend einzig gute Nerven braucht, um sich von den vielen Folgebriefen nicht einschüchtern zu lassen. Am Ende kommt jedoch es jedoch wie wir aus Erfahrung wissen doch dicke: gerade die „schweigsamen“ Mandanten werden von Waldorf Frommer mit einem Mahnbescheid beglückt. Und wer bis dahin gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, den kann dies teuer zu stehen kommen.

Im Hinblick auf die Unterlassungserklärung ist wirklich wichtig, nicht die in der Abmahnung mitgeschickte abzugeben. Diese beinhaltet ein Schuldanerkenntnis, welches es zu vermeiden gilt. Vielmehr muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche dem Einzelfall Rechnung trägt.

Rufen Sie uns gern an wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Das erste Gespräch bezüglich der Erfolgsaussichten ist kostenlos. Wir beraten seit knapp acht Jahren Empfänger von Abmahnungen, die Ratsuchenden kommen aus dem ganzen Bundesgebiet.

Lesen Sie auch unseren Grundlagen-Artikel zu einer Waldorf-Frommer-Abmahnung: (http://www.anwalt.de/rechtstipps/waldorf-frommer-abmahnung-wie-richtig-reagieren_074834.html).


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