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Waldorf-Frommer-Abmahnung: Wie richtig reagieren?

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Seit mittlerweile knapp 8 Jahren beschäftigen wir uns dem Thema „Waldorf Frommer Abmahnung“. Wir haben viele Abgemahnte vertreten und es ist uns sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gelungen, Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer zurückzuweisen. In sehr vielen Fällen empfehlen wir unseren Mandanten gleichwohl eine außergerichtliche Lösung zu suchen. Zwar gibt es sehr viele Informationen zum Thema Waldorf-Frommer-Abmahnung, aber oft sind die Beiträge entweder veraltet oder sie vereinfachen zu stark.

Wie also nach einer Waldorf-Frommer-Abmahnung richtig vorgehen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet unter der Überschrift – Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss – Schreiben.

Für wen ist Waldorf Frommer tätig?

Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt dabei, das muss man festhalten, das „who is who“ der Rechteinhaber. Dazu gehören

  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Constantin Filmverleih GmbH
  • Studiocanal GmbH
  • Majestic Filmverleih GmbH
  • Sony Music Entertainment GmbH
  • Tandem Communications GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH
  • Tiberius Film GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb

Dabei handelt es sich um die Auftraggeber von Waldorf Frommer, in deren Namen werden die Abmahnungen verschickt. Durch die großen Rechteinhaber ist auch das Repertoire der Abmahnungen weit gefächert. Es werden Verletzungen an Serien, wie z. B. „The Simpsons“; „Two and a half Man“; „Mentalist“ oder „The Big Bang Theory“, genauso verfolgt, wie aktuelle Kino Blockbuster aus Deutschland, z. B. „Fack ju Göhte“ und Fack Ju Göhte 2“, aber auch amerikanische Blockbuster, wie „Der Hobbit 3“.

Was wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung gefordert?

Die Waldorf-Frommer-Abmahnung ist regelmäßig 5 – 6 Seiten lang (früher deutlich länger) und gespickt mit Zitaten und Urteilen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung. Beigefügt sind eine Unterlassungserklärung, ein Ermittlungsdatensatz sowie mehrere Gerichtsbeschlüsse. Auch wenn diese Abmahnung dadurch sehr bedrohlich wirkt, geht es inhaltlich um das gleiche wie bei jeder Abmahnung: Unterlassung und Schadensersatz.

In der Waldorf-Frommer-Abmahnung wird eine klare Transparenz in der Darstellung der erhobenen Gebühren geschaffen und nicht ein Pauschalbetrag gefordert, wie bei vielen anderen Kanzleien. Die Schadensersatzbeträge sind dabei in den letzten Jahren immer weiter angehoben worden, während die Anwaltskosten bei einem Film 215,00 EUR betragen und bei einer Serienfolge (kurz) 169,50 EUR. Der Schadensersatz liegt zwischen 300,00 EUR (Serienfolge kurz) und 600,00 EUR (Schadensersatz).

Es ist auffällig, dass die Kanzlei Waldorf Frommer in den letzten Jahren bei verschiedenen Werken den Schadensersatz angehoben hat. Dagegen wurden die Anwaltskosten entsprechend des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit Inkrafttreten reduziert. Zwar gibt es in der Rechtsprechung und Literatur noch keine nennenswerte Auseinandersetzung mit den durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken geschaffenen Anforderungen, insbesondere gibt es keine Wortmeldungen, ob Anwaltskosten nach einem Streitwert von 1000,00 EUR zu berechnen sind, oder ob auch der Schadensersatz (zumindest in Täterfällen zu addieren ist).

Wie ist die beigefügte Unterlassungserklärung zu bewerten?

Die beigefügte Unterlassungserklärung aus der Abmahnung von Waldorf Frommer erscheint vergleichsweise harmlos, der unerfahrene Leser wird kaum einen Unterschied zu den empfohlenen Unterlassungserklärungen finden, die auf Internetseiten angeboten werden. Ein Problem ist, dass die Unterlassungserklärung nur Täter umfasst. Wer diese unterschreibt, sieht sich also der Gefahr ausgesetzt, dass ein Gericht den Unterschreiber wegen eines Zeugnisses gegen sich selbst auch als Täter betrachtet. In jedem Fall ist aber keine Unterlassung abgegeben worden, wenn sich der Anschlussinhaber als sog. Störer sieht. Ferner ist die Höhe der Vertragsstrafe auch nur durch das LG zu überprüfen. Das bedeutet, dass eine Vertragsstrafe von mindestens 5.001,00 EUR im Raum steht. Daher ist klar davon abzuraten, die von Waldorf Frommer beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dies sogar auch dann, wenn Sie ohnehin vorhaben, die Summe zu zahlen und auch tatsächlich der Täter sind.

Eine Alternative zu der beigefügten Unterlassungserklärung stellt die abgeänderte – oder auch modifizierte – Unterlassungserklärung dar (mod. UE). Hier sollte aber ein Anwalt befragt werden. Wie eine wirklich abgeänderte Unterlassungserklärung oder auch mod. UE zu formulieren ist, ist umstritten und sehr einzelfallabhängig. Wer zum ersten Mal mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer konfrontiert wird, sollte sich nicht selber an der Abänderung versuchen. Die selbstständigen Abänderungen sorgen in der Praxis für den meisten Ärger. Es gibt mittlerweile so viele unterschiedliche Varianten von Unterlassungserklärungen, die teilweise von Laien, teilweise von Anwälten „online“ gestellt werden, sodass eine Übersicht kaum noch möglich ist. Die Güte der Unterlassungserklärungen reicht dabei von mangelhaft bis annehmbar – wenn auch nicht individualisiert. Wer nichts falsch machen möchte, sollte eine Unterlassungserklärung durch einen versierten Anwalt erstellen lassen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet telefonisch seit sieben Jahren eine kostenlose Ersteinschätzung ein, die sich dafür eignet, hier einmal die Probleme zu besprechen.

Was wird denn genau vorgeworfen: Download oder Upload – und was ist eine Tauschbörse?

Tatsächlich ist auch das Herunterladen eines Films oder einer Serie nicht erlaubt und eine Urheberrechtsverletzung, weil es sich bei einer Tauschbörse um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt. Die hohen geforderten Summen rühren aber daher, dass der Film verbreitet wird. Dieses Verbreiten oder Zur-Verfügung-Stellen ist technisch bedingt. Es ist kein weiterer Handlungsschritt erforderlich, mit dem Herunterladen wird die Serien-Folge, der Film oder auch das Musikalbum verbreitet. Anders ist dies allerdings beim Streaming.

Was ist mit Streaming und Popcorn Time

Ein großes Problem sind aber immer wieder Anbieter, die aussehen wie Streaming Anbieter, tatsächlich aber im Hintergrund doch eine Tauschbörse sind. Populärste Vertreter dieser Zunft ist das Programm Popcorn Time. Der Nutzer denkt, dass er „nur“ streamt, wie bei YouTube zum Beispiel, tatsächlich betreibt er aber Filesharing. Zwar wird das Programm Popcorn Time aufgrund aktueller Bemühungen der Rechteinhaber nicht mehr viel genutzt (Stand November 2015), aber wer in die Streaming-Falle tappt, wird mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung rechnen müssen.

Haftung des Anschlussinhabers bei Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Es gibt im Wesentlichen vier Fallgruppen, was passiert sein kann, dass eine Waldorf-Frommer-Abmahnung im Briefkasten ist. Diese sollen im Folgenden näher beleuchtet werden: Wenn der Anschlussinhaber es nicht selber war, sondern ein Dritter könnte er als sog. Störer haften. Dieser haftet zumindest auf Unterlassung und anwaltliche Kostenerstattung:

1. Es war ein Familienmitglied

Wenn die Rechtsverletzung durch ein belehrtes minderjähriges Kind oder durch ein volljähriges Familienmitglied begangen wurde, haftet der Anschlussinhaber nicht.

2. Es war ein Mitbewohner

Wenn es ein Mitbewohner war, ist die Rechtlage noch sehr umstritten, während in Köln eine Haftung eher abgelehnt wird, wird sie in Berlin eher bejaht, Hamburg scheint unentschlossen und in München wird wohl eine Haftung bejaht werden.

3. Es war ein ausländischer Gast

Zu ausländischen Gästen gibt es noch keine Entscheidungen. Wahrscheinlich werden die Anforderungen aber strenger als bei Mitbewohnern sein, tendenziell wird – zumindest auf Landgerichtsebene – wohl eher mit einer Haftung zu rechnen sein.

4. Es lag offenes WLAN vor

Wenn Dritte ihr schlecht geschütztes oder gar offenes WLAN genutzt haben, haften Sie als Anschlussinhaber

5. Aber Achtung bei 1 – 4

Wenn ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat, haftet dieser – auch wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt – selbst. Es mag daher in vielen Fällen sinnvoll sein, eine Gesamtlösung zu suchen ohne den Täter zu benennen.

Forum aufsuchen nach Abmahnung von Waldorf Frommer?

Im Internet gibt es Zusammenschlüsse von Nutzern, die sich in einem Waldorf-Frommer-Forum über eine Abmahnung von Waldorf Frommer austauschen. Als erste Orientierung mag das sinnvoll sein. Aktuell ist aber in den Foren nicht mehr viel los, und es schreiben seit Jahren immer die gleichen 10 Personen – teilweise nur unter unterschiedlichen Namen. Nachdem aber Waldorf Frommer gerade 2015 wieder viel klagt, kommt man mit veralteten Forenweisheiten ohnehin nicht weiter.

Verbraucherzentrale aufsuchen nach Abmahnung von Waldorf Frommer?

In einem Interview zum Thema Verbraucherzentralen und Filesharing auf die Nützlichkeit von Verbraucherzentralen angesprochen sagte RA Dr. Wachs:

„Zwei Herzen schlagen hier in meiner Brust. Auf der einen Seite schätze ich oft die Arbeit der Verbraucherzentralen, und ich arbeite gern mit diesen zusammen. Wir werden sehr oft von Verbraucherzentralen empfohlen. Andererseits bekomme ich auch immer wieder Fälle von Abgemahnten auf den Tisch, die von einer Verbraucherzentrale eher schlecht beraten worden sind. Das hängt weniger mit der Verbraucherzentrale zusammen, als mit der Natur des Rechtskreises Urheberrecht und Filesharing. Verbraucherzentralen sind eher dafür geeignet, immer gleiche Sachverhalte mit eindeutigen Schreiben zu beantworten, etwa bei Abo-Fallen oder bei Betrugsmaschen usw. Verbraucherzentralen können aber selten den Umständen des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten der Rechtsprechung angemessen Rechnung tragen. Es gibt sicher Ausnahmen und auch von Verbraucherzentrale zu Verbraucherzentrale Unterschiede im Beratungsniveau, ich sehe die Aufgaben der Verbraucherzentrale in diesem Themenkreis aber eher als Fürsprecher der Verbraucher auf politischer Ebene und als wichtiger Diskutant bei dem globalen Problem. Dieser Aufgabe wird die Verbraucherzentrale auch gerecht.“

Was bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte im Fall einer Abmahnung von Waldorf Frommer?

Wenn auch Sie mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In dieser ersten Kontaktaufnahme geht es darum, dass der Betroffene ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Auseinandersetzung informiert wird. Rufen Sie Dr. Wachs an. Wir helfen gern.


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