Der WireCard-Komplex: Der größte Bilanzskandal der Nachkriegsgeschichte

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Wenn Geldvermögen in der Bilanz eines Unternehmens auftaucht, muss es auch real vorhanden sein. Nur dann spiegelt die Bilanz die tatsächlichen Vermögensverhältnisse der Gesellschaft wieder. Wenn dem nicht so ist, werden Vermögensverhältnisse vorgegeben, die nicht existieren. Kreditgebende Banken, Investoren und Vertragspartner werden über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens in die Irre geführt. In der Sache Wirecard musste der Vorstand unter dem Druck der Wirtschaftsprüfer in einer Ad—hoc-Meldung einräumen, dass in der Bilanz eine Summe von 1,9 Mrd. € steht, die real „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht existiert.“ Es wurde ein Insolvenzantrag wegen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Der Börsenkurs stürzte darauf ins Bodenlose. Der Schaden, den Sie als Investor oder Kreditgeber von Wirecard erleiden, ist immens. Als Aktionäre von Wirecard haben Sie den Wert Ihrer Beteiligung infolge dessen verloren. Auch Inhaber von Schuldverschreibungen müssen infolge des Insolvenzverfahrens jedenfalls den allergrößten Teil ihrer Forderung abschreiben. Wenn Sie Ihre Beteiligung fremdfinanziert haben, sind Sie auch in Höhe der hierfür zu entrichtenden Darlehenszinsen geschädigt.

Ihr Schaden beruht auf der Bilanztrickserei der Verantwortlichen von WireCard. Hätten Sie nämlich gewusst, dass, wie im Fall WireCard 1,9 Mrd. € nicht vorhanden sind, hätten Sie sich gar nicht erst mir diesem Unternehmen eingelassen. Bei dieser Größenordnung liegt auf der Hand, dass diese Summe nicht zufällig „übersehen“ werden kann. Auch ist völlig ausgeschlossen, dass diese große Lücke in nur kurzer Zeit entstanden ist. Erst, nachdem die Wirtschaftsprüfer diese gewaltige Lücke entdeckt und das Testat der Bilanz für das Geschäftsjahr 2019 verweigert hatten, blieb dem Vorstand nichts mehr übrig, als die Lücke in einer ad-hoc-Meldung einzuräumen.

Als geschädigten Investoren stehen Ihnen allerdings Schadensersatzansprüche gegen unterschiedliche Akteure zu. Zu denken wäre dabei an die Mitglieder der (Organe Vorstande/Aufsichtsrat), bzw. deren D&O Versicherungen. Gegen die Organmitglieder selbst dürften die Ansprüche kaum durchsetzbar sein. Die Rolle der Wirtschaftsprüfer ist kritisch zu sehen. Zwar hat eine Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Stein erst ins Rollen gebracht. Allerdings ist zu fragen, ob das nicht bereits früher hätte geschehen müssen. Wirtschaftsprüfer haften für unrichtige Bilanzprüfungen. Auch die Rolle der Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (BaFin) ist zu hinterfragen. Hätte die Behörde ihre wichtige Kontrollaufgabe einfach einem offensichtlich personell und fachlich überforderten Verein (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) überlassen dürfen? Ist sie ihrer Kontrollpflicht ausreichend nachgekommen?  

Alle diese Fragen werden sich in der Folgezeit stellen und die Gerichte beschäftigen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die genannten Akteure zu realisieren. Das gilt selbstverständlich auch für das sich Insolvenzverfahren über das Vermögen von WireCard.



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