Der Zeuge muss aber beeidigt werden!

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Viele Mandanten wollen, dass im Falle einer Zeugenaussage ihr Zeuge oder der Zeuge der Gegenseite beeidigt wird. Gerichte geben einem Antrag auf Beeidigung nur dann statt, wenn sie sich die Beweiswürdigung erleichtern wollen. Man kann davon ausgehen, dass ein Zeuge, der uneidlich falsch ausgesagt hat, seine falsche Aussage auch dann nicht ändern wird, wenn er einen Eid schwören muss. Daher ist es nicht sinnvoll, auf die Beeidigung eines Zeugen zu bestehen. Der Richter wird ihm nicht mehr glauben.


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