Deutsche Bank bis Juni 2016 im Nachteil gegenüber Kunden

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Die Deutsche Bank, eines der größten deutschen Kreditinstitute und weltweit bekannt, muss ihren Kunden noch bis Ende Juni dieses Jahres einen rechtlichen Vorteil einräumen. Zahlreiche Verbraucher, die einen Immobiliendarlehensvertrag zwischen den Jahren 2002 und 2012 aufgenommen haben, wurden von der Deutschen Bank fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt. Für solche Fälle sah die damalige Rechtslage vor, dass die fehlerhaft belehrten Darlehensnehmer ein gesetzliches und unbefristetes Widerrufsrecht innehaben. Und das unabhängig davon, ob die vertragliche Widerrufsfrist verstrichen ist. Kunden der Deutschen Bank könnten also auch Jahre später ihren alten Darlehensvertrag noch widerrufen. Durch eine Gesetzesänderung ist dies noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

Deutsche Bank muss Einbußen durch noch andauerndes Widerrufsrecht der Kunden hinnehmen

Ein später Widerruf (auch von bereits abgewickelten Darlehensverträgen) kann weitreichende, für den Verbraucher positive Folgen haben; Endresultat könnte eine massive Ersparnis sein. Durch das späte Widerrufen des Darlehensvertrages wird dieser, wie bei jedem Widerruf, rückabgewickelt. Der Zustand, der vor Vertragsschluss herrschte, wird durch Rückgewährungen wiederhergestellt. Auch bereits gezahlte Zinsen und Gebühren des Altkredits erhält der Deutsche-Bank-Kunde zurück. Um seine eigene Schuld begleichen zu können, könnte er nun einen neuen Kredit aufnehmen, dessen Konditionen heute allerdings wesentlich besser sind: niedrigere Zinsen, geringere Laufzeitgebühren und so weiter. Kurz gesagt, tauscht der Verbraucher einen alten, teuren Kredit gegen einen günstigen, neuen Kredit ein. Des Weiteren fällt bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung, also eine Art Schadensersatzzahlung an die Bank, an. Bei einer Kündigung ist das aber regelmäßig der Fall. Zweierlei gespart, könnten Kunden der Deutschen Bank sich nach Nutzen des Widerrufsrechts in einer finanziell attraktiveren Lage wiederfinden.

Wichtige Details in Deutsche Bank Widerrufsbelehrungen außer Acht gelassen – Verstoß gegen Deutlichkeitsgebot

Dass vielen Kunden diese Tür offen steht, ergibt sich aus einer verbraucherfreundlichen Richtlinie aus dem Jahr 2002. Diese sah ein unbefristetes Widerrufsrecht für diejenigen vor, die fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt worden sind. Das ist bei der Deutschen Bank in unzähligen Fällen geschehen. Die verwendeten Widerrufsbelehrungen enthielten grobe Verstöße gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot, in dem der Gesetzgeber eine umfassende und verständliche Belehrung vorgeschrieben hat. Die Deutsche Bank hingegen ließ beispielsweise entscheidende Eigenschaften, wie die Ambivalenz der aus dem Widerruf folgenden Ansprüche, vollkommen unerwähnt. Damit sei nur ein Mangel von vielen – inhaltlicher wie formaler Natur – genannt, die die Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank übersäten. Aus diesen Mängeln ergibt sich (höchstrichterlich bestätigt) die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen, die als Rechtsfolge wiederum das Gelten des gesetzlichen Widerrufsrechts nach sich zieht. Es ist also hinlänglich belegbar, dass diversen Deutsche Bank Kunden das Recht zusteht, ihren Darlehensvertrag heute noch zu widerrufen und durch oben genannte Strategie Geld zu sparen.

Gesetzesänderung befristet Widerrufsrecht – die Zeit rennt

Eine Gesetzesänderung vom 1. April 2016 setzt dieser Nische jedoch ein Ende. Das ehemals unbefristete Widerrufsrecht für fehlerhaft belehrte Verbraucher wurde auf ein Jahr und 14 Tage befristet. Sogenannte Altfälle sind nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar. Damit reagierte die Legislative auf Forderungen vieler Kreditinstitute nach mehr Rechtssicherheit. Für betroffene Verbraucher bedeutet das Zeitdruck: Um diesen rechtlichen Vorteil rechtzeitig ausspielen zu können, bedarf es sofortigen Handelns und der Konsultation eines Rechtsbeistandes.

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