Deutsche Forfait AG: Trotz gescheiterter Kapitalerhöhung Aktionäre mit Kosten für Aktien belastet
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Aktionären der Deutsche Forfait AG, die im Rahmen der geplanten Barkapitalerhöhung Aktien der Gesellschaft gezeichnet hatten, wurden Aktien in ihr Depot gebucht und deren Konto mit Kosten für den Erwerb dieser Aktien belastet, obwohl die Kapitalerhöhung nicht ins Handelsregister eingetragen wurde.
Hintergrund
Der Exportfinanzierer Deutsche Forfait AG hatte sich durch die Hauptversammlung vom 22. Januar 2015 zwei Kapitalerhöhungen genehmigen lassen, die Teil der geplanten finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft waren: www.finance-magazin.de/geld-liquiditaet/kredite-und-anleihen/deutsche-forfait-muss-sich-vor-glaeubigern-schuetzen-1362729/
Die finanzielle Restrukturierung war erforderlich geworden, nachdem die Gesellschaft auf die Sanktionsliste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) aufgenommen worden war und aufgrund dessen das Geschäft der Deutsche Forfait AG erheblich einbrach: www.finance-magazin.de/maerkte-wirtschaft/weltwirtschaft/iran-sanktionen-deutsche-forfait-auf-der-schwarzen-liste-der-usa-1291661/
Die finanzielle Restrukturierung scheiterte, weil die Gesellschaft das Ziel verfehlte, die erforderliche Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen. So gelang es der Deutsche Forfait AG insbesondere nicht, in ausreichendem Maße Investoren für die Barkapitalerhöhung zu gewinnen: www.finance-magazin.de/geld-liquiditaet/kredite-und-anleihen/deutsche-forfait-restrukturierung-stark-gefaehrdet-1354709/
Statt der geplanten 10 Mio. Euro, wurden lediglich Aktien im Volumen von ca. 4 Mio. Euro gezeichnet. Da die Voraussetzungen für die Eintragung der Barkapitalerhöhung ins Handelsregister nicht vorlagen, wurde diese nicht in das Handelsregister eingetragen und daher nicht wirksam. Demzufolge wurden auch keine neuen Aktien geschaffen: www.dgap.de/dgap/News/adhoc/df-deutsche-forfait-setzt-restrukturierung-schutzschirmverfahren-fort/?companyID=1912&newsID=900907
Trotzdem wurden einer von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertretenen Aktionärin der Deutsche Forfait AG Aktien der Gesellschaft in ihr Depot gebucht, die sie im Rahmen des Bezugsangebots erwerben wollte, und anschließend wurde ihr Konto mit den Kosten für die eingebuchten Aktien belastet.
Handlungsmöglichkeiten
Ein Vorgehen gegen die Deutsche Forfait AG ist derzeit sinnlos, weil sich die Gesellschaft noch im vorläufigen Insolvenzverfahren in Form des sog. Schutzschirmverfahrens befindet. Das Insolvenzgericht hatte dem entsprechenden Insolvenzantrag der Deutsche Forfait AG vom 29. September 2015 stattgegeben: www.dfag.de/ad-hoc-meldung-gem-%C2%A7-15-wphg-df-deutsche-forfait-ag-amtsgericht-genehmigt-schutzschirmverfahren-in-eigenverwaltung-2/
Aus Sicht von ARES Rechtsanwälte stehen Aktionären der Deutsche Forfait AG, deren Konto zu Unrecht mit Kosten für vermeintlich erworbene Aktien der Gesellschaft belastet wurde, Ansprüche gegen die Bezugsstelle, das Bankhaus Neelmeyer AG, zu. Anlegern, deren Konto belastet wurde, rät die Sozietät ARES Rechtsanwälte dazu, zunächst zu versuchen, eine Rückbuchung der Kontobelastung zu erreichen. Hierzu sollten die Anleger bei ihrer kontoführenden Bank schriftlich Widerspruch gegen die Kontobelastung einlegen.
Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert. Betroffene Anleger können sich hinsichtlich der Einschätzung der individuellen Rechtslage an die ARES Rechtsanwälte GbR wenden, um mögliche rechtliche Schritte zu erörtern und prüfen zu lassen.
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