Deutsche Lichtmiete AG: Informationsveranstaltung am 13. Januar 2022

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Die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert und Kollegen führt zum Insolvenzverfahren der Deutschen Lichtmiete am 13. Januar 2022 in Bremen eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung für die Anleger durch.  Die Wirkungen des Vermögensarrestes gegen die Deutsche Lichtmiete AG erlöschen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 

Auf der Veranstaltung gilt derzeit coronabedingt die Warnstufe 4. Jeder Gast wird gebeten, sich am Empfang im Erdgeschoss melden, hier wird die Kontrolle des Impf- oder Genesenenstatus erfolgen. Erforderlich ist die Vorlage des Personalausweises. 

Die Tagesordnung wird den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Wer nicht kommen kann, kann telefonisch das Veranstaltungsprotokoll anfordern.

Die voraussichtliche Insolvenzquote dürfte bei vorsichtiger Bewertung und weiterer sparsamer Führung der Geschäfte auf einen Rahmen von 12,5 % bis 20 % eingeschätzt werden. 

Die Aussonderungsansprüche wegen der Vermögensanlagen gegen die Deutschen Lichtmieten Direkt-Investitionsgesellschaften mbH bleiben hierbei unberücksichtigt. Denn diese stehen im Eigentum der Anleger. 

Zum 31.12.2019 bestand bei der Deutschen Lichtmiete AG nach der Bilanz ein Bankguthaben in Höhe von 34.343.738,95 Euro und Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von 64.149.000 Euro, ferner Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 74.510.444 Euro sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen  in Höhe von 28.499.600 Euro, Seite 96, Wertpapierprospekt „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027“ vom 7. Januar 2021.

Der Zwischenabschluss zum 30. Juni 2020 wies nach der Bilanz ein Guthaben von 29.553.193,52 Euro und Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von 80.000.000 Euro aus. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen 74.510.444 Euro, die Ausleihungen an verbundene Unternehmen 48.813.000 Euro aus, Wertpapierprospekt „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027“ vom 7. Januar 2021, Seite 111.

Als Standard für die Insolvenzreife aufgrund einer Überschuldung hat sich ein zeitlicher Rahmen von ca. fünf Jahren auf dem Markt als vorherrschend durchgesetzt. Die Forderungen und Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Insolvenzverfahren wenig wert und daher von der Aktiva abzuziehen.

Hiernach war die Deutsche Lichtmiete AG bereits bei der ersten Emission insolvenzreif.

Wie sind die Quotenaussichten? Hier ist wegen möglichen Vorwurfes der Marktmanipulation in Bezug auf die Kurse der Schuldverschreibungen Vorsicht geboten. 

Unter Berücksichtigung der Annahme, dass Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Insolvenz im Regelfall untergehen, kann vorliegend nur das Bankguthaben als echte werthaltige Größe zählen.

Wäre die Insolvenz Ende 2019 erfolgt, hätte eine Quote in Höhe von 53 % herausgeschaut. Bei einer Insolvenz Ende 2020 könnte die Insolvenzquote auf 36 % geschätzt werden.

Wird diese Schätzung linear fortgeführt, käme man Ende 2021 auf eine ungefähre Quote  von 12,5 % bis knapp über 20 %. 

Fazit: Bei Aussonderungsansprüchen gegen die ebenfalls insolventen Deutschen Lichtmieten Direkt-Investitionsgesellschaften mbH wird das Eigentum der Vermögensanlagen nicht berührt werden. Für die Eigentümer der Vermögensanlagen gilt § 47 InsO. Die Ansprüche auf Aussonderung sind außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. 

Wird das Aussonderungsrecht als Absonderungsrecht ausgelegt, so hat der Verwalter dem absonderungsberechtigten Gläubiger auf dessen Verlangen Auskunft über den Zustand der Sache zu erteilen. Die komplette Auskehrung des Verwertungserlöses bzw. der Mieterlöse sollte an den Berechtigten erfolgen.

Robert Rechtsanwälte GbR bieten kostenfrei Beratung unter 01711282315 an. Kontakt: segelken@gmx.net


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