Deutsche Lichtmiete - Alexander Hahn nimmt heute sämtliche Insolvenzanträge zurück

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Deutsche Lichtmiete - Alexander Hahn nimmt heute sämtliche Insolvenzanträge zurück - Anleger müssen handeln.

 

Die Kriminalinsolvenz um die Deutsche Lichtmiete geht in die nächste Runde. Alexander Hahn hat heute alle Insolvenzanträge zurückgenommen. Warum wohl? Anleger sollen nicht glauben, die Gesellschaften können das Kapital der Anleger zzgl. Zinsen zurück erstatten.

 

Was sollten Anleger tun:

Stellen Sie Ihre Forderungen fällig und begründen dieses u. a. damit, dass eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse droht. Verlangen Sie Ihr Kapital zurück.

 

Wir unterstützen Sie dabei. Übersenden Sie uns den Zeichnungsschein und eine Aufstellung der erhaltenen Zinsen. Wir kümmern uns um den Rest. 

 

Warum wir?

- Soforthilfe Anleger.

- Wir übernehmen die Deckungsanfrage. 

- Wir unterstützen Ihre Ansprüche


Welche Möglichkeiten bestehen für die Anleger?

- Inanspruchnahme Geschäftsführer, wenn bspw. ohne Prospekt vertrieben wurde (Möglicherweise aus der Schweiz an deutsche Anleger) oder ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt und diese Erlaubnis fehlt

- Inanspruchnahme der Mittelverwendungstreuhänderin wegen Verstoß gegen die prospektierten Pflichten - vertragskonforme Verwendung der Gelder - sind ausreichend Leuchten erworben worden oder besser korrespondiert die vorhandene Anzahl der Leuchten mit der Höhe der eingesammelten Gelder?

- Inanspruchnahme der Vermittler bei Vertrieb wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung oder fehlender Plausibilitätskontrolle - Anspruch Anleger so gestellt zu werden wie sie stehen würden, hätten die Anleger nicht gezeichnet

- Einleitung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen

- bei Insolvenz dann Anmeldung der Forderungen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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