Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften - keine Leuchten vorhanden? Was nun?

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Noch immer tappen die Direkt-InvestorInnen der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften teilweise im Dunkeln. Es kommen zwar Infos zu den Leuchten, aber für die meisten AnlegerInnen sind die Informationen ernüchternd. Die Leuchten sollen nicht auffindbar sein - wie geht es nun weiter?

1. Die Auskünfte der DLM Deutsche Leuchmittel GmbH

Die Informationen kommen langsam, aber sie kommen immerhin. Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH erteilt den AnlegerInnen die Info, ob die Lampen vorhanden sind und ob sie sich in der Vermietung oder im Lager befinden. Genaue Informationen darüber, bei welchem Endkunden sich die Leuchten befinden, werden hingegen nicht gegeben. Das ist ärgerlich. 

Viel schlimmer trifft es hingegen die AnlegerInnen, zu denen keine Leuchtmittel gefunden werden konnten. Das ist für viele AnlegerInnen schlicht unverständlich, denn sie haben schließlich ein Eigentumszertifikat, bei dem sich die Frage stellt, auf welcher Grundlage dieses erstellt wurde. 

2. Einfach mal der bei der THD Treuhanddepot GmbH nachfragen

Ungeachtet der Frage, ob diese Aussage, dass Leuchten mit der jeweiligen Seriennummer nicht auffindbar sein sollen, richtig ist oder nicht, stellt sich doch die Frage, warum ein solches Szenario nicht verhindert werden konnte. 

Hier nun kommt für die AnlegerInnen, die sich im Rahmen der Zeichnung für die (kostenpflichtige) Mittelverwendungskontrolle durch den Mittelfreigabevertrag mit der THD Treuhanddepot GmbH entschieden haben, die Frage auf, wieso bei Abschluss eines solchen Vertrages so etwas nicht verhindert werden konnte. 

Und genau deshalb sollte man als Anleger mal bei der THD Treuhanddepot GmbH nachfragen, ob die im Mittelfreigabevertrag genannten Kriterien auch eingehalten wurden. Nach diesem Vertrag hätte die Freigabe der von den AnlegerInnen gezahlten Gelder erst nach Vorlage folgender Unterlagen erfolgen dürfen: 

  • unterzeichneter Kauf- Miet- und Rückkaufsvertrag 
  • Einkaufsrechnung über die erworbenen Leuchten zwischen der jeweiligen Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft und der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
  • Mietvertrag über die erworbenen Leuchten zwischen der jeweiligen Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft und der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
  • Eigentumszertifikat über die erworbenen Leuchten 
  • Erklärung der prospektgemäßen Mittelverwendung durch die jeweilige Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft 

Diese Unterlagen sollte man sich als AnlegerIn einmal in Kopie übersenden lassen (mit Ausnahme des Kaufvertrages und des Eigentumszertifikates, das haben die meisten schon vorliegen). Daneben sollte man auch gleich fragen, wann das konkret eingezahlte Kapital von der THD Treuhanddepot GmbH an die jeweilige Direkt-Investitionsgesellschaft überwiesen wurde. 

3. Auffälligkeit mit System?

Mir liegen inzwischen schon Unterlagen zu diesem Thema von AnlegerInnen vor. In einem Fall gibt es z.B. Unstimmigkeiten bei den Daten der Unterlagen. So soll z.B. dort der Mietvertrag beginnen, bevor die Mittel von der THD Treuhanddepot GmbH überhaupt hätten freigegeben werden dürfen. Es mag sein, dass dies ein Einzelfall war. 

Weiter war in dem Mietvertrag zwischen der konkreten Direkt-Investitionsgesellschaft und der DLM Handelsgesellschaft mbH ein Mietbetrag von 0,00 € vereinbart. So ist mir jedenfalls nicht verständlich, woher dann die Miete für den Anleger kommen sollte. 

Wenn AnlegerInnen hier feststellen, dass z.B. Daten nicht zusammenpassen oder aber die Überweisung von der THD Treuhanddepot GmbH zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, wo noch gar keine Überweisung hätte erfolgen dürfen, dann kann dies durchaus rechtlich relevant sein. Vor allem dann, wenn es nach Auskunft der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH keine zuordenbaren Leuchten gibt, stellt sich die Frage, wer für den hieraus resultierenden Schaden aufkommt. Hierzu sollte man alle Anspruchsgegner zumindest untersuchen. 

Wenn auch Sie Auffälligkeiten bei diesen Unterlagen feststellen oder die Daten nicht zusammenpassen, können Sie mich gern zu den weiteren Möglichkeiten daraus ansprechen. Gern können Sie mit unten eine Nachricht hinterlassen, Sie rufen mich an oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Eine Erstbewertung Ihres Falles ist kostenlos. 




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