Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften - Kriminalinspektion verschickt Fragebögen
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Es war lange nichts zu hören oder zu sehen von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in Sachen Lichtmiete. Nun plötzlich erhalten die KäuferInnen von Leuchten Post von der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg. Enthalten ist ein Zeugenfragebogen. Wie soll man damit umgehen und muss man den ausfüllen?
1. Fragebögen der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg verschickt
Diese Woche erreichten mich mehrere Anfragen von AnlegerInnen der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften, die Post von der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg erhalten haben. Gegenstand ist die Befragung das Ausfüllen eines vorgefertigten Fragebogens, der sich im Wesentlichen auf die Vorgänge im Zusammenhang mit der Investition bei den Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften bezieht. Dabei geht es in erster Linie um den Umfang der investierten Summe und das Zustandekommen des bzw. der Investitionen.
Darüber hinaus müssen die Angaben zur eigenen Person gemacht werden.
2. Warum geht es bei den Fragebögen?
Nach dem Inhalt der Fragenbögen geht es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu einem Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Personen im Zusammenhang mit der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe. So wird z.B. danach gefragt, ob man sich Gedanken über die Existenz der Leuchten gemacht habe oder aber wie man zu der Auffassung einer positiven Rendite gekommen wäre.
Im Grunde fragt die Kriminalinspektion hier die angeschriebenen Anleger zu den Beweggründen bei Abschluss des Miet-/Kauf- und Rückkaufsvertrages.
Das dazugehörige Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Oldenburg trägt das Jahr 2021 und nennt als Sachverhalt:
"banden-/gewerbsmäßiger Betrug (§ 263 V StGB)"
Bereits im Dezember 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg verschiedene Geschäftsräume im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe durchsucht. In der Folge kam es zu Insolvenzen bei fast allen Firmen der Unternehmensgruppe. Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen:
So wie der Fragebogen ausgestaltet ist und so, wie die Fragen gestellt sind, ist davon auszugehen, dass man seitens der Staatsanwaltschaft die mögliche Anzahl von geschädigten und die daraus resultierende "Gesamtschadenssumme" ermitteln möchte. Dies kann der Entscheidung dazu dienen, ob auf Basis der Ermittlungsergebnisse Anklage erheben wird oder nicht.
3. Muss man den Fragebogen ausfüllen?
Eine Rechtspflicht zum Ausfüllen und zurücksenden des Fragebogens besteht nicht. Wenn kein Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegt, den einzelnen Anleger/die einzelne Anlegerin persönlich bei der Polizei zu vernehmen, wird auch keine Ladung erfolgen. In gerichtlichen Verfahren ist dies anders, dort gilt eine Aussagepflicht, wenn das Gericht den Zeugen oder die Zeugin förmlich lädt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit der Zeugnisverweigerung, dies muss dann aber auch entsprechend begründet werden (z.B. wenn man mit den Beschuldigten verwandt ist).
Wenn man Angaben macht, dann müssen diese der Wahrheit entsprechen und man darf nicht grundlos Personen verdächtigen.
4. Wie geht es dann weiter?
Es ist schön zu sehen, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg nach über 2,5 Jahren offensichtlich weitere Ermittlungen im Zusammenhang mit der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe vornimmt. Nach 2,5 Jahren ohne Ergebnis ist das auch zu erwarten. In Deutschland gibt es die Unschuldsvermutung und es ist weder den Beschuldigten, noch den AnlegerInnen zuzumuten, so lange auf ein Ergebnis der Ermittlungen zu warten.
Es bleibt zu hoffen, dass es hier bald mal Ergebnis gibt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass wegen des Zeitablaufes Ansprüche drohen zu verjähren. Mit dem Ausfüllen des Fragebogens wird die Verjährung von Ansprüchen nicht verhindert. Einzelheiten zu den zivilrechtlichen Ansprüchen, die möglicherweise dieses Jahr verjähren könnten, können Sie hier nochmals nachlesen:
Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens benötigen oder hierzu Fragen haben oder wenn Sie wissen wollen, wie Sie den leider erheblichen Verlust reduzieren können bzw. die Verjährung gehemmt werden kann, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. So können Ihre konkreten Fragen schnell beantwortet werden. Sie können das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich unter 02621/9239288 anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .
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