Deutsche Lichtmiete stellt Antrag auf Insolvenz

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Die Deutsche Lichtmiete ist insolvent. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das Unternehmen noch Ende 2021 Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind demnach auch die Tochterfirmen für Produktion und Vermietung.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte bereits am 8. Dezember 2021 die Geschäftsräume des Unternehmens wegen Betrugsverdacht gegen vier Unternehmensverantwortliche durchsuchen lassen. Konkret geht es um den Anfangsverdacht, dass die Deutsche Lichtmiete noch Anleihen emittiert hat, obwohl schon ersichtlich gewesen sei, dass das Geschäftsmodell nicht trägt und Forderungen der Anleger nicht bedient werden können. Offenbar wurden im Zuge der Ermittlungen auch Konten des Unternehmens eingefroren.

Waren diese Entwicklungen für die Anleger schon beunruhigend, steht ihr Geld nach dem Insolvenzantrag mehr denn je im Feuer. Über Direktinvestments und die vier Inhaber-Schuldverschreibungen EnergieEffizienzAnleihe 2022, 2023, 2025 und 2027 haben Anleger rund 200 Millionen Euro investiert. Die Anleihen sollten Zinsen zwischen 5,25 und 5,75 Prozent jährlich bringen. Nach der Insolvenz können die Anleger nicht mehr auf Zins- oder Rückzahlungen hoffen und müssen stattdessen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Ist ausreichend Insolvenzmasse vorhanden und kommt er zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzquote ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu bedienen. Auch im Insolvenzverfahren müssen die Anleger mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Als Anspruchsgegner kommen u.a. die Anlagevermittler und Anlageberater in Betracht. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Zudem hätten sie die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. „Haben die Anlageberater bzw. -vermittler ihre Sorgfalts- und Informationspflichten verletzt, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/category/bank-und-kapitalmarktrecht/


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