Vorläufiges Insolvenzverfahren über d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG eröffnet

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Das Amtsgericht Frankfurt hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG am 9. April 2024 eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Die Insolvenz der Immobiliengesellschaft dürfte auch die privaten und institutionellen  Anleger beunruhigen, die in die d.i.i.-Fonds investiert haben. Die Fondsgesellschaften sind zwar nicht direkt betroffen, dennoch könnte die Insolvenz der Dachgesellschaft Folgen haben. Zumal die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG gegenüber dem Handelsblatt erklärt hat, dass auch für weitere operative Tochtergesellschaften Insolvenzantrag gestellt wurde.

Zu den Tochtergesellschaften zählt auch die d.i.i. Investment GmbH. Sie ist in der Unternehmensgruppe für die Entwicklung, Konzeption und Verwaltung der Fonds zuständig. Nach Angaben auf der Webseite der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien wurden bundesweit an 50 Standorten rund 4 Milliarden Euro in Immobilienprojekte investiert. Bevorzugtes Investitionsziel sind dabei Wohnimmobilien mit einem hohen Wertsteigerungspotenzial. Sowohl private Anleger als auch semiprofessionelle und professionelle Investoren konnten sich an den Immobilienprojekten beteiligen. Für private Anleger waren insbesondere die Fonds dii Wohnimmobilien Deutschland 1 und dii Wohnimmobilien Deutschland 2 interessant.

Zur Insolvenz haben nach Angaben des Unternehmens die schwierigen Bedingungen in der Baubranche durch steigende Kosten und hohe Zinsen geführt. Auch andere Immobilienkonzerne haben mit dieser Situation zu kämpfen und haben zum Teil Insolvenz angemeldet.

Bei der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG könnten  jedoch noch weitere Probleme hinzugekommen sein. So hat die Finanzaufsicht Bafin eine Sonderprüfung bei dem Unternehmen veranlasst. Hintergrund sind mutmaßliche Scheinrechnungen, die das Unternehmen geschädigt haben sollen und aufgrund derer der Jahresabschluss verschoben werden musste. Der Schaden soll zwar überschaubar sein, dennoch will sich die Bafin einen Überblick über die Compliance-Struktur verschaffen, berichtete das Handelsblatt bereits Ende Februar.

Ausschlaggebend für den Insolvenzantrag dürfte dieser Vorgang kaum sein. Vertrauensfördernd ist er allerdings auch nicht.

Ob auch für die d.i.i. Investment GmbH ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist derzeit noch nicht öffentlich bekannt. Für die Anleger dürfte die Situation aber ohnehin beunruhigend sein. Um sich vor möglichen finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Neben der außerordentlichen Kündigung der Beteiligung ist auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen denkbar“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Schadenersatzansprüche könnten bspw. gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn diese die Anleger nicht pflichtgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Schadenersatzansprüche können auch wegen Fehlern in den Emissionsprospekten bestehen, wenn hier falsche oder unrichtige Angaben gemacht und z.B. Risiken verschwiegen wurden.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Anleger der d.i.i-Fonds gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/



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