ProReal Europa 9 und Europa 10 – Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten

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Anleger der Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 wurden bereits im Januar damit konfrontiert, dass die Zinszahlungen für das 4. Quartal 2023 nicht fristgerecht ausgezahlt, sondern ausgesetzt werden. Jetzt kommt es für die Anleger jedoch viel schlimmer. Ihnen droht der Zahlungsausfall. Die entsprechenden Pflichtmeldungen der Emittentinnen ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin am 14. März 2024 veröffentlicht.

Die Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 haben die gleichnamigen Namensschuldverschreibungen emittiert und insgesamt rund 278 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Die Anlegergelder wurden als Darlehen der Poolgesellschaft SC Finance Four gereicht, die damit wiederum Bauprojekte des Soravia-Konzern finanzierte. Am 12. März 2024 wurde bekannt, dass die Gesellschaft Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt hat. „Damit war eigentlich schon klar, dass die Gelder der Anleger der ProReal Europa 9 und 10 gefährdet sind. Diese Befürchtung hat sich nun erhärtet“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Denn wie die BaFin zwei Tage später mitteilte, droht den Anlegern der Zahlungsausfall. In den veröffentlichten Pflichtmitteilungen der ProReal-Gesellschaften heißt es übereinstimmend, dass die einzige Darlehensnehmerin, gemeint ist offensichtlich die SC Finance Four GmbH, Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt hat und damit auch die vollständige und rechtzeitige Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist. Das wiederum bedeutet, dass auch die ProReal Europa 9 GmbH bzw. ProReal Europa 10 GmbH ihre Verpflichtungen auf Zinszahlung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen gegenüber den Anlegern möglicherweise nicht vertragsgemäß erfüllen können. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Im Klartext heißt das nichts anderes, als dass den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste bis zum Totalverlust ihres investierten Geldes drohen.“

Hintergrund für den Insolvenzantrag der SC Finance Four GmbH dürften wohl massive Probleme bei verschiedenen Bauprojekten sein. So mussten nach Medienberichten z.B. die Projekte „Sylter Hof“ in Berlin oder das ehemalige Allianz Rechenzentrum in Unterföhring rückabgewickelt werden.

Die insolvente SC Finance Four will zwar in Eigenverwaltung wieder auf die Beine kommen. Möglich wird dies aber voraussichtlich nur sein, wenn die Gläubiger sich auf finanzielle Einschnitte einlassen. „Den ProReal-Anlegern würden wahrscheinlich auch dann, erhebliche finanzielle Verluste drohen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

In diesen Krisenzeiten zeigt sich besonders, dass nachrangige Schuldverschreibungen für Anleger äußerst riskanten Kapitalanlagen sind. Denn durch den vereinbarten Rangrücktritt können die Anleger ihre Forderungen gegen die Emittentin nicht geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz der Gesellschaft eintreten oder auch nur drohen könnte. In einem möglichen Insolvenzverfahren drohen die Anleger aufgrund des Nachrangs sogar komplett leer auszugehen.

Daher kann in einem ersten Schritt geprüft werden, ob der Nachrang tatsächlich wirksam vereinbart wurde. Zudem können auch mögliche Schadenersatzansprüche geprüft werden. Schadenersatzansprüche können u.a. gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät ProReal-Anleger gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/


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